Bookbot

Die Verfolgung von NS-Straftaten in der sowjetischen Besatzungszone

Parametry

  • 390 stron
  • 14 godzin czytania

Więcej o książce

Auf der Grundlage einer Analyse der Entscheidungspraxis kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, daß es durchaus Ansätze einer rechtsstaatlich einwandfreien Strafverfolgung von NS-Unrecht gegeben hat. Die Rechtsprechung deutscher Gerichte der SBZ in NS-Sachen hat sich von der Paralleltätigkeit in den Westzonen bis 1947 nicht wesentlich unterschieden. Rechtsgrundlage war in ganz Deutschland das von den Alliierten gemeinsam beschlossene Kontrollratsgesetz Nr. 10 - ein Resultat ihrer Zusammenarbeit im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß. Durch den Befehl 201 der sowjetischen Militäradministration von August 1947 verschärften Besatzungsmacht und SED zwar die Gangart gegenüber der Justiz; die Gerichte erwiesen sich jedoch als erstaunlich resistent gegen politische Einflußnahme.

Zakup książki

Die Verfolgung von NS-Straftaten in der sowjetischen Besatzungszone, Jörn-Christian Meyer

Język
Rok wydania
1998
Oprawa
(miękka)
Jak tylko się pojawi, wyślemy Ci wiadomość e-mail.

Metody płatności

Nikt jeszcze nie ocenił.Oceń

Tytuł
Die Verfolgung von NS-Straftaten in der sowjetischen Besatzungszone
Język
niemiecki
Rok wydania
1998
Oprawa
miękka
Liczba stron
390
ISBN10
3870617543
ISBN13
9783870617547
Seria
Opis
Auf der Grundlage einer Analyse der Entscheidungspraxis kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, daß es durchaus Ansätze einer rechtsstaatlich einwandfreien Strafverfolgung von NS-Unrecht gegeben hat. Die Rechtsprechung deutscher Gerichte der SBZ in NS-Sachen hat sich von der Paralleltätigkeit in den Westzonen bis 1947 nicht wesentlich unterschieden. Rechtsgrundlage war in ganz Deutschland das von den Alliierten gemeinsam beschlossene Kontrollratsgesetz Nr. 10 - ein Resultat ihrer Zusammenarbeit im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozeß. Durch den Befehl 201 der sowjetischen Militäradministration von August 1947 verschärften Besatzungsmacht und SED zwar die Gangart gegenüber der Justiz; die Gerichte erwiesen sich jedoch als erstaunlich resistent gegen politische Einflußnahme.