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Zum Werbungskostenbegriff im Einkommensteuerrecht

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Dieses Buch beschäftigt sich mit dem Werbungskostenbegriff als einem der zentralen Begriffe des Einkommensteuerrechts. Obwohl das Einkommensteuergesetz eine Definition der Werbungskosten enthält, kommt es im praktischen Umgang mit diesem Begriff immer wieder zu Problemen. Diese Arbeit versucht, zur Lösung solcher Probleme beizutragen, indem sie den Werbungskostenbegriff auf eine sichere dogmatische Grundlage stellt. Die Darstellung beginnt daher mit der geschichtlichen Entwicklung des Werbungskostenbegriffs und der Untersuchung steuerrechtlicher Grundprinzipien. Insbesondere wird der Versuch unternommen, den Grundsatz von der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit auf einfachgesetzlicher Ebene zu konkretisieren und den Werbungskostenabzug in ihm zu verankern. Im Anschluß daran werden die einzelnen Elemente des Werbungskostenbegriffs näher definiert.

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Zum Werbungskostenbegriff im Einkommensteuerrecht, Susanne Matussek

Język
Rok wydania
2000
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Zum Werbungskostenbegriff im Einkommensteuerrecht
Język
niemiecki
Wydawca
Peter Lang
Rok wydania
2000
Oprawa
miękka
Liczba stron
312
ISBN10
3631363745
ISBN13
9783631363744
Seria
Opis
Dieses Buch beschäftigt sich mit dem Werbungskostenbegriff als einem der zentralen Begriffe des Einkommensteuerrechts. Obwohl das Einkommensteuergesetz eine Definition der Werbungskosten enthält, kommt es im praktischen Umgang mit diesem Begriff immer wieder zu Problemen. Diese Arbeit versucht, zur Lösung solcher Probleme beizutragen, indem sie den Werbungskostenbegriff auf eine sichere dogmatische Grundlage stellt. Die Darstellung beginnt daher mit der geschichtlichen Entwicklung des Werbungskostenbegriffs und der Untersuchung steuerrechtlicher Grundprinzipien. Insbesondere wird der Versuch unternommen, den Grundsatz von der Besteuerung nach der Leistungsfähigkeit auf einfachgesetzlicher Ebene zu konkretisieren und den Werbungskostenabzug in ihm zu verankern. Im Anschluß daran werden die einzelnen Elemente des Werbungskostenbegriffs näher definiert.