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Leitfaden für Betriebsvereinbarungen

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Nicht nur das Arbeitsverfassungsgesetz, sondern auch andere Normen (Gesetze und Kollektivverträge) bieten Ermächtigungen zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Autoren beschäftigen sich mit dem Abschluss und den Inhalten von freiwilligen und erzwingbaren Betriebvereinbarungen und stellen zahlreiche Musterbetriebsvereinbarungen vor. Inhaltlicher Schwerpunkt von Betriebsvereinbarungen ist zumeist die Arbeitszeit (Pausen, Überstunden, gleitende Arbeitszeitmodelle, Kurzarbeit), aber auch Auszahlungsmodalitäten, betriebliches Vorschlagswesen, Zuwendungen aus besonderen Anlässen, Systeme der Gewinnbeteiligugn, Pensionsstatute, Zulagen, Urlaub, Datenschutz, Bildschirmarbeitsplätze oder Aus- und Weiterbildungsmodelle sind Themen, die die Autoren umfassend erläutern und in zahlreichen Mustern vorstellen. Nicht vergessen wird auf gesetzwidrige bzw. rechtlich problematische Betriebsvereinbarungen.

Zakup książki

Leitfaden für Betriebsvereinbarungen, Günter Krapf

Język
Rok wydania
2001
Oprawa
(miękka),
Stan książki
Uszkodzony
Cena
28,53 zł

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Tytuł
Leitfaden für Betriebsvereinbarungen
Język
niemiecki
Rok wydania
2001
Oprawa
miękka
ISBN10
3703507977
ISBN13
9783703507977
Seria
Tagi
Opis
Nicht nur das Arbeitsverfassungsgesetz, sondern auch andere Normen (Gesetze und Kollektivverträge) bieten Ermächtigungen zum Abschluss von Betriebsvereinbarungen. Die Autoren beschäftigen sich mit dem Abschluss und den Inhalten von freiwilligen und erzwingbaren Betriebvereinbarungen und stellen zahlreiche Musterbetriebsvereinbarungen vor. Inhaltlicher Schwerpunkt von Betriebsvereinbarungen ist zumeist die Arbeitszeit (Pausen, Überstunden, gleitende Arbeitszeitmodelle, Kurzarbeit), aber auch Auszahlungsmodalitäten, betriebliches Vorschlagswesen, Zuwendungen aus besonderen Anlässen, Systeme der Gewinnbeteiligugn, Pensionsstatute, Zulagen, Urlaub, Datenschutz, Bildschirmarbeitsplätze oder Aus- und Weiterbildungsmodelle sind Themen, die die Autoren umfassend erläutern und in zahlreichen Mustern vorstellen. Nicht vergessen wird auf gesetzwidrige bzw. rechtlich problematische Betriebsvereinbarungen.