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Hat Gott in der Verfassung Platz? Soll er überhaupt Platz haben? Es ist ein aus ideologisch-weltanschaulicher Sicht nicht ungefährliches Terrain, auf das sich die Verfassungsexperten Alfred J. Noll und Manfried Welan wagen. Denn das Recht ist nie blanker Text von Normen, sondern als Moment der geistigen Produktion eng mit einer konkreten Gesellschaft verbunden. Nur sehr vermittelt geht es hier um die Frage der Trennung von Kirche und Staat, vielmehr werden Antworten gesucht, woraus sich das Postulat einer Gotteserwähnung im Verfassungstext erklären lässt und vor allem: welche Problemstellungen – politikwissenschaftliche ebenso wie verfassungspolitische – daraus resultieren. „Jenseits aller verfassungsrechtlich-sachlichen Erwägungen wird auch in Hinkunft die Diskussion wesentlich von unterschiedlichen, ja vielleicht sogar von einander feindlich gesinnten weltanschaulichen Prämissen geprägt sein. Diese erst bestimmen den aktuellen Gehalt des , geistig-religiösen Erbes“, so die Autoren.
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Gott in die Verfassung?, Alfred J. Noll
- Język
- Rok wydania
- 2003
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- Tytuł
- Gott in die Verfassung?
- Podtytuł
- Zum "geistig-religiösen Erbe" als Verfassungsinhalt
- Język
- niemiecki
- Autorzy
- Alfred J. Noll
- Wydawca
- Czernin
- Rok wydania
- 2003
- Liczba stron
- 110
- ISBN10
- 3707601609
- ISBN13
- 9783707601602
- Seria
- Tagi
- Opis
- Hat Gott in der Verfassung Platz? Soll er überhaupt Platz haben? Es ist ein aus ideologisch-weltanschaulicher Sicht nicht ungefährliches Terrain, auf das sich die Verfassungsexperten Alfred J. Noll und Manfried Welan wagen. Denn das Recht ist nie blanker Text von Normen, sondern als Moment der geistigen Produktion eng mit einer konkreten Gesellschaft verbunden. Nur sehr vermittelt geht es hier um die Frage der Trennung von Kirche und Staat, vielmehr werden Antworten gesucht, woraus sich das Postulat einer Gotteserwähnung im Verfassungstext erklären lässt und vor allem: welche Problemstellungen – politikwissenschaftliche ebenso wie verfassungspolitische – daraus resultieren. „Jenseits aller verfassungsrechtlich-sachlichen Erwägungen wird auch in Hinkunft die Diskussion wesentlich von unterschiedlichen, ja vielleicht sogar von einander feindlich gesinnten weltanschaulichen Prämissen geprägt sein. Diese erst bestimmen den aktuellen Gehalt des , geistig-religiösen Erbes“, so die Autoren.
