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Eine arabische Kaufurkunde von 1024 n. Chr. aus Ägypten

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Die auf Pergament geschriebene Urkunde hat den Verkauf von Anteilen an einem Haus in der Provinz Fayyum (Ägypten) zum Gegenstand, wobei der Käufer und die 16 Verkäufer Kopten sind, die Urkunde aber von einem muslimischen Richter ausgestellt worden ist. Abgesehen von der Beschreibung, Edition, Übersetzung und ausführlichen Kommentierung der Urkunde befasst sich die Arbeit u. a. mit der Rekonstruktion des familiären Verhältnisses der Kontrahenten, der Lage des Hauses und der Einordnung des Verkaufspreises in die damaligen Immobilienpreise. Besonderes Interesse gilt auch der im Hinblick auf Jahr, Monat und Tag vollständigen und damit bisher einmaligen Doppeldatierung nach Grundsteuerjahr, d. h. Sonnenjahr, und Mondjahr, die Schlüsse auf die vorangegangene amtliche Angleichung des Mondjahres an das Sonnenjahr zulässt. In einem Anhang wird ein bisher kontrovers gelesener juristischer Ausdruck behandelt, für dessen Klärung die Urkunde paläographische Evidenz enthält. Bände 1–15: Saarbrücker Druckerei und Verlag

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Eine arabische Kaufurkunde von 1024 n. Chr. aus Ägypten, Werner Diem

Język
Rok wydania
2004
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Eine arabische Kaufurkunde von 1024 n. Chr. aus Ägypten
Język
arabski
Rok wydania
2004
Oprawa
twarda
ISBN10
3447050500
ISBN13
9783447050500
Seria
Opis
Die auf Pergament geschriebene Urkunde hat den Verkauf von Anteilen an einem Haus in der Provinz Fayyum (Ägypten) zum Gegenstand, wobei der Käufer und die 16 Verkäufer Kopten sind, die Urkunde aber von einem muslimischen Richter ausgestellt worden ist. Abgesehen von der Beschreibung, Edition, Übersetzung und ausführlichen Kommentierung der Urkunde befasst sich die Arbeit u. a. mit der Rekonstruktion des familiären Verhältnisses der Kontrahenten, der Lage des Hauses und der Einordnung des Verkaufspreises in die damaligen Immobilienpreise. Besonderes Interesse gilt auch der im Hinblick auf Jahr, Monat und Tag vollständigen und damit bisher einmaligen Doppeldatierung nach Grundsteuerjahr, d. h. Sonnenjahr, und Mondjahr, die Schlüsse auf die vorangegangene amtliche Angleichung des Mondjahres an das Sonnenjahr zulässt. In einem Anhang wird ein bisher kontrovers gelesener juristischer Ausdruck behandelt, für dessen Klärung die Urkunde paläographische Evidenz enthält. Bände 1–15: Saarbrücker Druckerei und Verlag