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Das Recht der anthroposophischen Medizin

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  • 267 stron
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Die 2. Auflage der Studie adressiert das anhaltende Interesse der Patienten an alternativen Therapierichtungen, insbesondere der anthroposophischen Medizin, die auf Rudolf Steiners Menschenbild basiert. In dieser Auflage wird die „Deklaration zum Recht der anthroposophischen Medizin“ der Medizinischen Sektion am Goetheanum von 2011 detailliert dargestellt und rechtlich kommentiert. Das Ziel des Bandes ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen der anthroposophischen Medizin zu erläutern und ihren Anspruch auf die Durchsetzung eines besonderen Therapiekonzepts zu verdeutlichen. Diese Medizin betrachtet den Menschen als ein Wesen, das aus vier Komponenten besteht: dem physischen Leib, dem Ätherleib, dem Astralleib und der Ich-Organisation, die zu den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen über den menschlichen Körper hinzukommen. Der Autor hebt die Doppelfunktion des „Rechts“ hervor, indem er sowohl den aktuellen Rechtsstand beschreibt als auch einen Rechtsanspruch formuliert, der die Eigenständigkeit der anthroposophischen Medizin sichern soll. Als Verfassungsrechtler diskutiert er die Thematik im Kontext des Pluralismus in demokratischen Systemen, wobei er betont, dass es für anerkannte Therapierichtungen neben der Schulmedizin einen angemessenen Platz geben muss.

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Das Recht der anthroposophischen Medizin, Rüdiger Zuck

Język
Rok wydania
2012
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Das Recht der anthroposophischen Medizin
Język
niemiecki
Wydawca
Nomos
Rok wydania
2012
Oprawa
miękka
Liczba stron
267
ISBN10
3832978348
ISBN13
9783832978341
Seria
Opis
Die 2. Auflage der Studie adressiert das anhaltende Interesse der Patienten an alternativen Therapierichtungen, insbesondere der anthroposophischen Medizin, die auf Rudolf Steiners Menschenbild basiert. In dieser Auflage wird die „Deklaration zum Recht der anthroposophischen Medizin“ der Medizinischen Sektion am Goetheanum von 2011 detailliert dargestellt und rechtlich kommentiert. Das Ziel des Bandes ist es, die rechtlichen Rahmenbedingungen der anthroposophischen Medizin zu erläutern und ihren Anspruch auf die Durchsetzung eines besonderen Therapiekonzepts zu verdeutlichen. Diese Medizin betrachtet den Menschen als ein Wesen, das aus vier Komponenten besteht: dem physischen Leib, dem Ätherleib, dem Astralleib und der Ich-Organisation, die zu den naturwissenschaftlichen Erkenntnissen über den menschlichen Körper hinzukommen. Der Autor hebt die Doppelfunktion des „Rechts“ hervor, indem er sowohl den aktuellen Rechtsstand beschreibt als auch einen Rechtsanspruch formuliert, der die Eigenständigkeit der anthroposophischen Medizin sichern soll. Als Verfassungsrechtler diskutiert er die Thematik im Kontext des Pluralismus in demokratischen Systemen, wobei er betont, dass es für anerkannte Therapierichtungen neben der Schulmedizin einen angemessenen Platz geben muss.