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Katholische Aufklärung und Ultramontanismus, Religionspolizey und Kultfreiheit, Volkseigensinn und Volksfrömmigkeitsformierung 1

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Das Buch schildert den Kampf zwischen der katholischen Aufklärung und dem Ultramontanismus um die Haltung der Kirche zum Wallfahrtswesen, einer beliebten Form der Volksfrömmigkeit. Während der Kölner Erzbischof Spiegel (1825–1835) Wallfahrtsprozessionen mit staatlicher Exekutivhilfe durch Verbote ausmerzen wollte, entschied sich nach wiederholten Kurswechseln Erzbischof Geissel 1842 für die Wiederzulassung und Wiederverkirchlichung der Wallfahrtszüge. Bezog sich diese Tolerierung zuerst nur auf die Wallfahrten nach Kevelaer anlässlich der dortigen 200-Jahr-Feier, wurde sie im folgenden Jahr stillschweigend entfristet und auf alle anderen Wallfahrtsorte ausgedehnt. Ab 1843 war der Wallfahrtskult unter klerikaler Regie im Erzbistum Köln schließlich wieder kirchenamtlich legalisiert und akzeptiert, was sein rasches Wiederaufblühen zur Folge hatte.0

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Katholische Aufklärung und Ultramontanismus, Religionspolizey und Kultfreiheit, Volkseigensinn und Volksfrömmigkeitsformierung 1, Volker Speth

Język
Rok wydania
2015
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Katholische Aufklärung und Ultramontanismus, Religionspolizey und Kultfreiheit, Volkseigensinn und Volksfrömmigkeitsformierung 1
Język
niemiecki
Wydawca
Lang-Ed.
Rok wydania
2015
Oprawa
twarda
Liczba stron
755
ISBN10
363166303X
ISBN13
9783631663035
Seria
Opis
Das Buch schildert den Kampf zwischen der katholischen Aufklärung und dem Ultramontanismus um die Haltung der Kirche zum Wallfahrtswesen, einer beliebten Form der Volksfrömmigkeit. Während der Kölner Erzbischof Spiegel (1825–1835) Wallfahrtsprozessionen mit staatlicher Exekutivhilfe durch Verbote ausmerzen wollte, entschied sich nach wiederholten Kurswechseln Erzbischof Geissel 1842 für die Wiederzulassung und Wiederverkirchlichung der Wallfahrtszüge. Bezog sich diese Tolerierung zuerst nur auf die Wallfahrten nach Kevelaer anlässlich der dortigen 200-Jahr-Feier, wurde sie im folgenden Jahr stillschweigend entfristet und auf alle anderen Wallfahrtsorte ausgedehnt. Ab 1843 war der Wallfahrtskult unter klerikaler Regie im Erzbistum Köln schließlich wieder kirchenamtlich legalisiert und akzeptiert, was sein rasches Wiederaufblühen zur Folge hatte.0