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Über Schuld und Schuldarten

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Carl Schmitts Dissertation erschien im Jahr 1910 in erster Auflage. Der später so einflussreiche staatstheoretische Denker hat am Anfang seiner akademischen Karriere mit einer Arbeit aus dem Strafrecht promoviert. Dabei geht er sein Thema als dezidierter Positivist an; er wendet sich bei der terminologischen Klärung des geltenden Rechts gegen alle philosophischen Ambitionen und kriminalpsychologischen Erwägungen. Für die Strafrechtsdogmatik ist nicht der umfassende Begriff der Schuldarten, sondern der Begriff Schuld zentral. Dessen Bedeutung soll ohne den materialen Inhalt des Begriffs in rein formalem Sinn bestimmt werden. Schmitts Hauptthese ist, dass Vorsatz und Fahrlässigkeit keine Schuldarten sein können, sondern lediglich Schuldindiz sind. Er wendet sich damit gegen die Ansicht, die das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit als Strafbarkeitsvoraussetzung fordert. In der zweiten Auflage sind formale Korrekturen aus dem Handexemplar des Autors berücksichtigt und zusätzlich weitere strafrechtliche und frühe rechtsphilosophische Beiträge von Carl Schmitt aufgenommen.

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Über Schuld und Schuldarten, Carl Schmitt

Język
Rok wydania
2017
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Über Schuld und Schuldarten
Język
niemiecki
Rok wydania
2017
Oprawa
miękka
Liczba stron
180
ISBN10
342815164X
ISBN13
9783428151646
Seria
Opis
Carl Schmitts Dissertation erschien im Jahr 1910 in erster Auflage. Der später so einflussreiche staatstheoretische Denker hat am Anfang seiner akademischen Karriere mit einer Arbeit aus dem Strafrecht promoviert. Dabei geht er sein Thema als dezidierter Positivist an; er wendet sich bei der terminologischen Klärung des geltenden Rechts gegen alle philosophischen Ambitionen und kriminalpsychologischen Erwägungen. Für die Strafrechtsdogmatik ist nicht der umfassende Begriff der Schuldarten, sondern der Begriff Schuld zentral. Dessen Bedeutung soll ohne den materialen Inhalt des Begriffs in rein formalem Sinn bestimmt werden. Schmitts Hauptthese ist, dass Vorsatz und Fahrlässigkeit keine Schuldarten sein können, sondern lediglich Schuldindiz sind. Er wendet sich damit gegen die Ansicht, die das Bewusstsein der Rechtswidrigkeit als Strafbarkeitsvoraussetzung fordert. In der zweiten Auflage sind formale Korrekturen aus dem Handexemplar des Autors berücksichtigt und zusätzlich weitere strafrechtliche und frühe rechtsphilosophische Beiträge von Carl Schmitt aufgenommen.