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Die Überwachung der Inhaltsdaten von E-Mails

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Wie weit reicht der verfassungsrechtliche Schutz der E-Mail-Kommunikation während der verschiedenen Phasen der Übertragung und was folgt hieraus für die Anwendbarkeit der bestehenden strafprozessualen Vorgaben? Die Erörterung der Bedeutung des bisher kaum erörterten Computergrundrechts für diese Fragen steht im Mittelpunkt der verfassungsrechtlichen Ausführungen der Untersuchung. Dabei zeigt der Autor, dass die Inhalte der Ordner eines E-Mail-Postfachs während der endgültigen Speicherung der Nachrichten allein durch das Computergrundrecht geschützt werden, während in den Phasen 1 bis 3 dagegen das Fernmeldegeheimnis maßgeblich ist. Eine konsequente Anwendung der sich hieraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen auf die bestehenden Eingriffsgrundlagen der StPO belegt das Fehlen einer verfassungskonformen strafprozessualen Rechtsgrundlage für den Zeitraum der Endspeicherung. Abhilfe kann nur eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen, welche abschließend entworfen wird.

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Die Überwachung der Inhaltsdaten von E-Mails, Hartmut Krüger

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Die Überwachung der Inhaltsdaten von E-Mails
Język
niemiecki
Rok wydania
2023
Oprawa
miękka
Liczba stron
413
ISBN10
3428186516
ISBN13
9783428186518
Seria
Opis
Wie weit reicht der verfassungsrechtliche Schutz der E-Mail-Kommunikation während der verschiedenen Phasen der Übertragung und was folgt hieraus für die Anwendbarkeit der bestehenden strafprozessualen Vorgaben? Die Erörterung der Bedeutung des bisher kaum erörterten Computergrundrechts für diese Fragen steht im Mittelpunkt der verfassungsrechtlichen Ausführungen der Untersuchung. Dabei zeigt der Autor, dass die Inhalte der Ordner eines E-Mail-Postfachs während der endgültigen Speicherung der Nachrichten allein durch das Computergrundrecht geschützt werden, während in den Phasen 1 bis 3 dagegen das Fernmeldegeheimnis maßgeblich ist. Eine konsequente Anwendung der sich hieraus ergebenden verfassungsrechtlichen Anforderungen auf die bestehenden Eingriffsgrundlagen der StPO belegt das Fehlen einer verfassungskonformen strafprozessualen Rechtsgrundlage für den Zeitraum der Endspeicherung. Abhilfe kann nur eine verfassungskonforme Neuregelung schaffen, welche abschließend entworfen wird.