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Die Formalisierung des Gegenantragsrechts am Beispiel der virtuellen Hauptversammlung der börsennotierten Aktiengesellschaft

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Während der COVID-19-Pandemie hat das Recht der Hauptversammlung ein vorübergehendes digitales Update erfahren. Besonders kontrovers war die Einschränkung des Gegenantragsrechts. Während die Gesellschaften dieses Vorgehen aufgrund des Missbrauchspotenzials grundsätzlich begrüßten, sahen die Interessenverbände der Kleinaktionäre die „Aktionärsdemokratie" in ernster Gefahr. In Anbetracht der Tatsache, dass Gegenanträge selten eine Mehrheit finden, stellt sich de lege ferenda die Frage, ob und in welchem Umfang das Gegenantragsrecht formalisiert werden kann, um die Rechtssicherheit der gefassten Beschlüsse zu steigern. Der Verfasser beleuchtet diese rechtspolitische Frage nicht nur für die virtuelle Hauptversammlung, sondern auch für die Fortentwicklung der herkömmlichen Präsenzversammlung.

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Die Formalisierung des Gegenantragsrechts am Beispiel der virtuellen Hauptversammlung der börsennotierten Aktiengesellschaft, Tom Schäfer

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Die Formalisierung des Gegenantragsrechts am Beispiel der virtuellen Hauptversammlung der börsennotierten Aktiengesellschaft
Język
niemiecki
Wydawca
Peter Lang
Rok wydania
2023
Oprawa
miękka
Liczba stron
256
ISBN10
363188995X
ISBN13
9783631889954
Seria
Opis
Während der COVID-19-Pandemie hat das Recht der Hauptversammlung ein vorübergehendes digitales Update erfahren. Besonders kontrovers war die Einschränkung des Gegenantragsrechts. Während die Gesellschaften dieses Vorgehen aufgrund des Missbrauchspotenzials grundsätzlich begrüßten, sahen die Interessenverbände der Kleinaktionäre die „Aktionärsdemokratie" in ernster Gefahr. In Anbetracht der Tatsache, dass Gegenanträge selten eine Mehrheit finden, stellt sich de lege ferenda die Frage, ob und in welchem Umfang das Gegenantragsrecht formalisiert werden kann, um die Rechtssicherheit der gefassten Beschlüsse zu steigern. Der Verfasser beleuchtet diese rechtspolitische Frage nicht nur für die virtuelle Hauptversammlung, sondern auch für die Fortentwicklung der herkömmlichen Präsenzversammlung.