
Więcej o książce
Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.
Zakup książki
Freiheit und Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse, Katharina Weidl
- Język
- Rok wydania
- 2023
- Oprawa
- (miękka)
Metody płatności
Nikt jeszcze nie ocenił.
- Tytuł
- Freiheit und Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzung befristeter Arbeitsverhältnisse
- Język
- niemiecki
- Autorzy
- Katharina Weidl
- Wydawca
- Nomos
- Rok wydania
- 2023
- Oprawa
- miękka
- Liczba stron
- 352
- ISBN10
- 3756005569
- ISBN13
- 9783756005567
- Seria
- Tagi
- Biznes, Tematy prawne
- Opis
- Der Arbeitgeber übt mit der Entscheidung für oder gegen die Fortsetzung des befristeten Arbeitsverhältnisses seine durch Art. 12 Abs. 1 GG geschützte Vertragsfortsetzungsfreiheit aus. Diese besteht jedoch nicht uneingeschränkt. Die Arbeit untersucht die rechtliche Bindung des Arbeitgebers bei der Fortsetzungsentscheidung und lotet den Schutz befristet Beschäftigter in der Fortsetzungssituation aus. Dabei geht es um Bestandsschutz, Selbstbindung, den allgemeinen arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz, besondere Benachteiligungsverbote sowie die Rechtsstellung von Betriebsratsmitgliedern in der Fortsetzungssituation. Kollektivarbeitsrechtlich werden die Einflussmöglichkeiten des Betriebsrats auf die Fortsetzungsentscheidung analysiert.