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Rüstungs- und Kriegsaltlasten

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  • 268 stron
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Mit dieser Arbeit soll die bislang nicht hinreichend erarbeitete Frage nach der (Kosten-)Verantwortlichkeit für Altlasten der Rüstungsindustrien und für Bombenblindgänger (sog. Kriegsaltlasten) in praxisgerechter Art und Weise dargestellt werden. Ausgehend von den historischen Tatsachen erfolgt je nach Zeitabschnitt eine Bestimmung der polizeirechtlichen Störer und deren Rechtsnachfolger. Dabei wird die rechtliche Konstruktion des sog. «Rüstungsvierecks» (Montanschema) mit ihrer Verzahnung von öffentlich- und privatrechtlicher Verantwortlichkeit entschleiert. Eine vorrangige Haftung der Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Deutschen und Dritten Reiches scheidet dabei im Ergebnis aus. Vielmehr haften - nach Auffassung des Autors - die ehemaligen Produzenten (z. B. die WASAG) bzw. deren heutige Rechtsnachfolger (z. B. die Hüls Troisdorf AG). Bei der Beseitigung von Fundmunition sind staatsgewohnheitsrechtlich verankerte Freistellungsregeln zu beachten. Im zweiten Teil der Arbeit wird ausführlich auf die steuerliche Sanierungsproblematik eingegangen. Abhängig vom Grad der Verbesserung eines Grundstücks kann eine Dekontamination sogar zu nachträglichen Herstellungskosten beim Grund und Boden führen.

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Rüstungs- und Kriegsaltlasten, Volker M. Jorczyk

Język
Rok wydania
1996
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Rüstungs- und Kriegsaltlasten
Język
niemiecki
Wydawca
Peter Lang
Rok wydania
1996
Oprawa
miękka
Liczba stron
268
ISBN10
3631303327
ISBN13
9783631303320
Seria
Opis
Mit dieser Arbeit soll die bislang nicht hinreichend erarbeitete Frage nach der (Kosten-)Verantwortlichkeit für Altlasten der Rüstungsindustrien und für Bombenblindgänger (sog. Kriegsaltlasten) in praxisgerechter Art und Weise dargestellt werden. Ausgehend von den historischen Tatsachen erfolgt je nach Zeitabschnitt eine Bestimmung der polizeirechtlichen Störer und deren Rechtsnachfolger. Dabei wird die rechtliche Konstruktion des sog. «Rüstungsvierecks» (Montanschema) mit ihrer Verzahnung von öffentlich- und privatrechtlicher Verantwortlichkeit entschleiert. Eine vorrangige Haftung der Bundesrepublik als Rechtsnachfolgerin des Deutschen und Dritten Reiches scheidet dabei im Ergebnis aus. Vielmehr haften - nach Auffassung des Autors - die ehemaligen Produzenten (z. B. die WASAG) bzw. deren heutige Rechtsnachfolger (z. B. die Hüls Troisdorf AG). Bei der Beseitigung von Fundmunition sind staatsgewohnheitsrechtlich verankerte Freistellungsregeln zu beachten. Im zweiten Teil der Arbeit wird ausführlich auf die steuerliche Sanierungsproblematik eingegangen. Abhängig vom Grad der Verbesserung eines Grundstücks kann eine Dekontamination sogar zu nachträglichen Herstellungskosten beim Grund und Boden führen.