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Ralf Poscher entwickelt eine Theorie und Dogmatik der Grundrechte als Abwehrrechte gegen staatliche Freiheitseingriffe, die das Abwehrrecht trotz seiner konstitutionellen Ursprünge und den dunklen Seiten seiner Geschichte auch für moderne, demokratisch organisierte Gesellschaften freiheits- und staatstheoretisch anschlußfähig macht. Den Schlüssel für eine Fortentwicklung des Abwehrrechts sieht er in der Betonung seiner Reflexivität. Indem das Abwehrrecht das Staat-Bürger-Verhältnis regelt, dient es auch der staatlichen Regelung gesellschaftlicher Konflikte und durchdringt reflexiv die Rechtsbeziehung innerhalb der Gesellschaft. Das hier entfaltete Modell der Grundrechte vermag zu erklären, warum das Abwehrrecht trotz aller theoretischen Kritik weiterhin in der Praxis - auch international - die zentrale Grundrechtsfunktion ausmacht.
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Grundrechte als Abwehrrechte, Ralf Poscher
- Język
- Rok wydania
- 2003
- Oprawa
- (twarda)
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- Tytuł
- Grundrechte als Abwehrrechte
- Podtytuł
- Reflexive Regelung rechtlich geordneter Freiheit
- Język
- niemiecki
- Autorzy
- Ralf Poscher
- Wydawca
- Mohr Siebeck
- Rok wydania
- 2003
- Oprawa
- twarda
- Liczba stron
- 449
- ISBN10
- 3161478673
- ISBN13
- 9783161478673
- Seria
- Kategorie
- Opis
- Ralf Poscher entwickelt eine Theorie und Dogmatik der Grundrechte als Abwehrrechte gegen staatliche Freiheitseingriffe, die das Abwehrrecht trotz seiner konstitutionellen Ursprünge und den dunklen Seiten seiner Geschichte auch für moderne, demokratisch organisierte Gesellschaften freiheits- und staatstheoretisch anschlußfähig macht. Den Schlüssel für eine Fortentwicklung des Abwehrrechts sieht er in der Betonung seiner Reflexivität. Indem das Abwehrrecht das Staat-Bürger-Verhältnis regelt, dient es auch der staatlichen Regelung gesellschaftlicher Konflikte und durchdringt reflexiv die Rechtsbeziehung innerhalb der Gesellschaft. Das hier entfaltete Modell der Grundrechte vermag zu erklären, warum das Abwehrrecht trotz aller theoretischen Kritik weiterhin in der Praxis - auch international - die zentrale Grundrechtsfunktion ausmacht.