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Das Diskriminierungsverbot wegen einer Behinderung

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Der arbeitsrechtliche Diskriminierungsschutz steht mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes vor seiner bis dato größten Erweiterung. Im Kanon der verbotenen Differenzierungsmerkmale steht die Behinderung. Sie stellt ihre eigenen Voraussetzungen an den Diskriminierungsschutz und verlangt individuelle Lösungen, die ihre getrennte Behandlung rechtfertigen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Rahmenrichtlinie (2000/78/EG). An ihr müssen sich die deutschen Vorschriften messen lassen. Gleichzeitig bedient sich Tobias Leder insbesondere des Rechtsvergleichs mit den USA. Dabei verzichtet er auf eine schlichte Gegenüberstellung der Regeln beider Rechtsordnungen, sondern wählt einen integrativen Ansatz. U. S.-amerikanische Erfahrungen zieht der Autor an den Stellen zu Rate, wo es für die Interpretation der europäischen Vorgaben sinnvoll ist. Ein solcher Rückgriff ist angebracht, da die Rahmenrichtlinie zu stark an U. S.-amerikanische Vorbilder angelehnt ist, als dass man bei ihrer Ausdeutung auf einen Blick in diesen Rechtskreis verzichten sollte.

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Das Diskriminierungsverbot wegen einer Behinderung, Tobias Leder

Język
Rok wydania
2006
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Das Diskriminierungsverbot wegen einer Behinderung
Język
niemiecki
Rok wydania
2006
Oprawa
miękka
Liczba stron
307
ISBN10
3428119355
ISBN13
9783428119356
Seria
Opis
Der arbeitsrechtliche Diskriminierungsschutz steht mit der Verabschiedung des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes vor seiner bis dato größten Erweiterung. Im Kanon der verbotenen Differenzierungsmerkmale steht die Behinderung. Sie stellt ihre eigenen Voraussetzungen an den Diskriminierungsschutz und verlangt individuelle Lösungen, die ihre getrennte Behandlung rechtfertigen. Im Mittelpunkt der Arbeit steht die Rahmenrichtlinie (2000/78/EG). An ihr müssen sich die deutschen Vorschriften messen lassen. Gleichzeitig bedient sich Tobias Leder insbesondere des Rechtsvergleichs mit den USA. Dabei verzichtet er auf eine schlichte Gegenüberstellung der Regeln beider Rechtsordnungen, sondern wählt einen integrativen Ansatz. U. S.-amerikanische Erfahrungen zieht der Autor an den Stellen zu Rate, wo es für die Interpretation der europäischen Vorgaben sinnvoll ist. Ein solcher Rückgriff ist angebracht, da die Rahmenrichtlinie zu stark an U. S.-amerikanische Vorbilder angelehnt ist, als dass man bei ihrer Ausdeutung auf einen Blick in diesen Rechtskreis verzichten sollte.