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Religion als kultureller Ordnungsrahmen in Platons Nomoi

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  • 140 stron
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In Platons letztem und umfangreichstem Werk diskutieren drei Gesprächspartner – ein athenischer Fremder, ein Kreter und ein Spartaner – die Grundlagen einer Gesetzgebung und entwerfen eine Verfassung für eine neue Kolonie. Ziel ist es, dass die Bürger ein glückliches Leben führen. Überraschenderweise spielt neben einer rationalen Theologie und einem Astralkult die Volksreligion eine bedeutende Rolle, was als signifikante Aufwertung der Volksreligion in Platons Schriften interpretiert wurde. Lauritz Noack zeigt in seiner Studie, dass von einer Aufwertung der Volksreligion keine Rede sein kann, da sie keinen originellen oder direkten Beitrag zur Umsetzung der gesetzgeberischen Ziele leistet. Vielmehr bietet sie lediglich den Rahmen, um eine bestimmte Werteordnung zu vermitteln. Diese Werteordnung ist jedoch philosophischer Natur und nicht religiös. Die Volksreligion ist somit ein wichtiger Aspekt der Gesetzgebung, jedoch nur in ihrer Form und nicht inhaltlich: Sowohl das Ziel, den Bürgern ein langfristig glückliches Leben auf der Basis maßvollen und tugendhaften Verhaltens zu ermöglichen, als auch die Umsetzung dieses Ziels durch die Implementierung ethischer Regeln sind genuin philosophischer Natur.

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Religion als kultureller Ordnungsrahmen in Platons Nomoi, Lauritz Noack

Język
Rok wydania
2020
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Religion als kultureller Ordnungsrahmen in Platons Nomoi
Język
niemiecki
Rok wydania
2020
Oprawa
miękka
Liczba stron
140
ISBN10
3447114843
ISBN13
9783447114844
Seria
Tagi
Opis
In Platons letztem und umfangreichstem Werk diskutieren drei Gesprächspartner – ein athenischer Fremder, ein Kreter und ein Spartaner – die Grundlagen einer Gesetzgebung und entwerfen eine Verfassung für eine neue Kolonie. Ziel ist es, dass die Bürger ein glückliches Leben führen. Überraschenderweise spielt neben einer rationalen Theologie und einem Astralkult die Volksreligion eine bedeutende Rolle, was als signifikante Aufwertung der Volksreligion in Platons Schriften interpretiert wurde. Lauritz Noack zeigt in seiner Studie, dass von einer Aufwertung der Volksreligion keine Rede sein kann, da sie keinen originellen oder direkten Beitrag zur Umsetzung der gesetzgeberischen Ziele leistet. Vielmehr bietet sie lediglich den Rahmen, um eine bestimmte Werteordnung zu vermitteln. Diese Werteordnung ist jedoch philosophischer Natur und nicht religiös. Die Volksreligion ist somit ein wichtiger Aspekt der Gesetzgebung, jedoch nur in ihrer Form und nicht inhaltlich: Sowohl das Ziel, den Bürgern ein langfristig glückliches Leben auf der Basis maßvollen und tugendhaften Verhaltens zu ermöglichen, als auch die Umsetzung dieses Ziels durch die Implementierung ethischer Regeln sind genuin philosophischer Natur.