
Więcej o książce
Die Arbeit widmet sich einer besonders umstrittenen Strafvorschrift - dem Vollrauschtatbestand (§ 323a StGB). Dieser erweist sich im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verankerten Schuldgrundsatz (»nulla poena sine culpa«) als höchst problematisch. Das Hauptaugenmerk gilt den Legitimationsbedingungen staatlichen Eingriffshandelns. Insofern müssen nicht zuletzt die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowohl für die Legitimation von Schuldspruch und Strafe als auch bereits für die Legitimation der Freiheitsbeschränkung der Bürger durch Verhaltensnormen (in Form von Berauschungsverboten) beachtet werden. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, unter welchen Bedingungen übermäßiger Alkoholgenuss zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann, wenn im Zustand nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit eine »rechtswidrige Tat« begangen wird.
Zakup książki
Der »Vollrausch« als Straftat (§ 323a StGB)., Franziska Walther
- Język
- Rok wydania
- 2021
- Oprawa
- (miękka)
Metody płatności
Nikt jeszcze nie ocenił.
- Tytuł
- Der »Vollrausch« als Straftat (§ 323a StGB).
- Język
- niemiecki
- Autorzy
- Franziska Walther
- Wydawca
- Duncker & Humblot
- Rok wydania
- 2021
- Oprawa
- miękka
- Liczba stron
- 163
- ISBN10
- 3428181417
- ISBN13
- 9783428181414
- Seria
- Tagi
- Biznes
- Opis
- Die Arbeit widmet sich einer besonders umstrittenen Strafvorschrift - dem Vollrauschtatbestand (§ 323a StGB). Dieser erweist sich im Hinblick auf den verfassungsrechtlich verankerten Schuldgrundsatz (»nulla poena sine culpa«) als höchst problematisch. Das Hauptaugenmerk gilt den Legitimationsbedingungen staatlichen Eingriffshandelns. Insofern müssen nicht zuletzt die Anforderungen des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes sowohl für die Legitimation von Schuldspruch und Strafe als auch bereits für die Legitimation der Freiheitsbeschränkung der Bürger durch Verhaltensnormen (in Form von Berauschungsverboten) beachtet werden. Insbesondere wird der Frage nachgegangen, unter welchen Bedingungen übermäßiger Alkoholgenuss zu einer strafrechtlichen Verantwortlichkeit führen kann, wenn im Zustand nicht ausschließbarer Schuldunfähigkeit eine »rechtswidrige Tat« begangen wird.