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Staat im Recht

Mit Kommentaren von Karl-Heinz Ladeur und Christoph Möllers

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  • 98 stron
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Recht und politische Herrschaft sind funktional ausdifferenzierte eigenlogische Systeme der neuzeitlichen Gesellschaft. In der Institution des Staates werden beide gekoppelt. Die rational entworfene Matrix fur Recht und Gesellschaft ist hier als Ordnungsmodell gleichsam konstituiert. Die neuere uberstaatliche Herrschaftsbildung lockert die strukturelle Kopplung und starkt die Selbstbezuglichkeit des Rechts, fuhrt aber nicht zur Verabschiedung souveraner Staatlichkeit. Das Recht kann sich, wenn es seine Autoritat wahren will, nur begrenzt entstaatlichen. Es bindet sich an den freiheitlichen Verfassungsstaat, der den uberspannenden menschenrechtlichen Achtungsanspruch erfullt und die Unversehrtheit und Friedlichkeit seines Ordnungsraums nach innen und nach aussen wahrt. Die Staatsrechtslehre sollte wieder deutlicher diese Perspektive einnehmen und die Bedingungen des funktional ausdifferenzierten Rechts in ihrem grundlegenden Sinngehalt rekonstruieren, um sie auf neue politische Referenzen in einer multipolaren und digitalen Weltordnung einzustellen. Der Beitrag Udo Di Fabios wird kommentiert, erganzt und mit konzeptionellen Weiterfuhrungen von Karl-Heinz Ladeur und Christoph Mollers kritisiert.

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Staat im Recht, Udo di Fabio

Język
Rok wydania
2020
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Staat im Recht
Podtytuł
Mit Kommentaren von Karl-Heinz Ladeur und Christoph Möllers
Język
niemiecki
Rok wydania
2020
Oprawa
miękka
Liczba stron
98
ISBN10
3161575733
ISBN13
9783161575730
Seria
Opis
Recht und politische Herrschaft sind funktional ausdifferenzierte eigenlogische Systeme der neuzeitlichen Gesellschaft. In der Institution des Staates werden beide gekoppelt. Die rational entworfene Matrix fur Recht und Gesellschaft ist hier als Ordnungsmodell gleichsam konstituiert. Die neuere uberstaatliche Herrschaftsbildung lockert die strukturelle Kopplung und starkt die Selbstbezuglichkeit des Rechts, fuhrt aber nicht zur Verabschiedung souveraner Staatlichkeit. Das Recht kann sich, wenn es seine Autoritat wahren will, nur begrenzt entstaatlichen. Es bindet sich an den freiheitlichen Verfassungsstaat, der den uberspannenden menschenrechtlichen Achtungsanspruch erfullt und die Unversehrtheit und Friedlichkeit seines Ordnungsraums nach innen und nach aussen wahrt. Die Staatsrechtslehre sollte wieder deutlicher diese Perspektive einnehmen und die Bedingungen des funktional ausdifferenzierten Rechts in ihrem grundlegenden Sinngehalt rekonstruieren, um sie auf neue politische Referenzen in einer multipolaren und digitalen Weltordnung einzustellen. Der Beitrag Udo Di Fabios wird kommentiert, erganzt und mit konzeptionellen Weiterfuhrungen von Karl-Heinz Ladeur und Christoph Mollers kritisiert.