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Zum WerkDer Bundestag hat am 25. März 2021 einen Gesetzentwurf der großen Koalition zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19/22179) in der vom Ausschuss Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung (BT-Drs. 19/27922) beschlossen, der am 1.1.2022 in Kraft treten wird. Das im Hinblick auf die Auslösung einer Eintragungspflicht und damit einhergehender Offenlegungspflichten sehr weit gefasste Verständnis von Interessenvertretung wird in der Praxis für große Rechtsunsicherheit sorgen. Bei Verbänden aller Art sowie auch Unternehmen und sogar Einzelpersonen, die im Bereich Lobbyismus als Berater arbeiten, wird dies einen dementsprechend großen Beratungsbedarf auslösen und auch Kanzleien und Unternehmensberatungen beschäftigen. Ebenso werden die hiermit einhergehenden Fragen auch die Mandatsträger sowie die Bundesministerien beschäftigen.Vorteile auf einen Blick höchste Aktualität der Kommentierung von ausgewiesenen Experten detaillierte und dennoch kompakte Kommentierung anhand des Gesetzestextes ZielgruppeFür Interessenvertretende, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien, Beratungsunternehmen, Büros von Bundestagsabgeordneten sowie die Bundesministerien.

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Lobbyregistergesetz, Philipp Austermann, Kyrill-Alexander Schwarz, Hans-Jörg Dietsche, Christian Zentner

Język
Rok wydania
2022
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Lobbyregistergesetz
Język
niemiecki
Wydawca
Beck
Rok wydania
2022
Oprawa
twarda
Liczba stron
132
ISBN13
9783406780783
Seria
Opis
Zum WerkDer Bundestag hat am 25. März 2021 einen Gesetzentwurf der großen Koalition zur Einführung eines Lobbyregisters beim Deutschen Bundestag (BT-Drs. 19/22179) in der vom Ausschuss Wahlprüfung, Immunität und Geschäftsordnung geänderten Fassung (BT-Drs. 19/27922) beschlossen, der am 1.1.2022 in Kraft treten wird. Das im Hinblick auf die Auslösung einer Eintragungspflicht und damit einhergehender Offenlegungspflichten sehr weit gefasste Verständnis von Interessenvertretung wird in der Praxis für große Rechtsunsicherheit sorgen. Bei Verbänden aller Art sowie auch Unternehmen und sogar Einzelpersonen, die im Bereich Lobbyismus als Berater arbeiten, wird dies einen dementsprechend großen Beratungsbedarf auslösen und auch Kanzleien und Unternehmensberatungen beschäftigen. Ebenso werden die hiermit einhergehenden Fragen auch die Mandatsträger sowie die Bundesministerien beschäftigen.Vorteile auf einen Blick höchste Aktualität der Kommentierung von ausgewiesenen Experten detaillierte und dennoch kompakte Kommentierung anhand des Gesetzestextes ZielgruppeFür Interessenvertretende, Verbände, Rechtsanwaltskanzleien, Beratungsunternehmen, Büros von Bundestagsabgeordneten sowie die Bundesministerien.