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Dem Wahlsystem kommt in einer Demokratie entscheidende Bedeutung zu, denn "Wahlrechtsfragen sind Machtfragen". Jan-Marcel Drossel untersucht unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Wahlgleichheit aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG, welche Grenzen das Grundgesetz dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlsystems zur Bundestagswahl setzt. Er zeigt auf, dass sich Wahlsysteme nicht stets trennscharf kategorisieren lassen, und plädiert, insbesondere abweichend von der bisherigen Rechtsprechung, für einen systemübergreifenden Wahlgleichheitsbegriff. Im Anschluss nimmt er dessen Inhalte und die hieraus resultierenden Folgen für den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum im Wahlrecht in den Blick und spricht sich dafür aus, die verfassungsrechtlichen Grenzen im Sinne des Grundgesetzes als "Rahmenordnung" weit zu fassen.
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Wahlsystem und Wahlgleichheit, Jan-Marcel Drossel
- Język
- Rok wydania
- 2021
- Oprawa
- (twarda)
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- Tytuł
- Wahlsystem und Wahlgleichheit
- Podtytuł
- Eine verfassungsdogmatische Untersuchung von Gestaltungsspielraum und Beschränkungen des Gesetzgebers im Bundestagswahlrecht
- Język
- niemiecki
- Autorzy
- Jan-Marcel Drossel
- Wydawca
- Mohr Siebeck
- Rok wydania
- 2021
- Oprawa
- twarda
- Liczba stron
- 280
- ISBN13
- 9783161602115
- Seria
- Tagi
- Biznes, Tematy prawne
- Opis
- Dem Wahlsystem kommt in einer Demokratie entscheidende Bedeutung zu, denn "Wahlrechtsfragen sind Machtfragen". Jan-Marcel Drossel untersucht unter besonderer Berücksichtigung des Grundsatzes der Wahlgleichheit aus Art. 38 Abs. 1 Satz 1 GG, welche Grenzen das Grundgesetz dem Gesetzgeber bei der Ausgestaltung des Wahlsystems zur Bundestagswahl setzt. Er zeigt auf, dass sich Wahlsysteme nicht stets trennscharf kategorisieren lassen, und plädiert, insbesondere abweichend von der bisherigen Rechtsprechung, für einen systemübergreifenden Wahlgleichheitsbegriff. Im Anschluss nimmt er dessen Inhalte und die hieraus resultierenden Folgen für den gesetzgeberischen Gestaltungsspielraum im Wahlrecht in den Blick und spricht sich dafür aus, die verfassungsrechtlichen Grenzen im Sinne des Grundgesetzes als "Rahmenordnung" weit zu fassen.