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Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei relativen Antragsdelikten.

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Die Schrift beleuchtet das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und untersucht sowohl formelle als auch materielle Aspekte. Ein zentrales Anliegen ist die Klärung des Begriffs „besonderes öffentliches Interesse“, wobei der Fokus auf dem Strafantrag liegt. Im ersten Teil werden die formellen Aspekte analysiert, insbesondere die Prozessvoraussetzungen und die gerichtliche Überprüfbarkeit. Es wird dargelegt, dass das besondere öffentliche Interesse tatsächlich gegeben sein muss und dass die Gerichte dessen Vorliegen umfassend prüfen müssen. Der zweite Teil widmet sich der inhaltlichen Auslegung des Begriffs. Nach einem Überblick über den aktuellen Forschungsstand wird die Frage erörtert, ob das besondere öffentliche Interesse als ein gesteigerter Begriff des öffentlichen Interesses zu verstehen ist, was verneint wird. Ein eigener Auslegungsansatz wird entwickelt, der das besondere öffentliche Interesse als Ergebnis einer Abwägung betrachtet. Die Arbeit umfasst verschiedene Kapitel, die sich mit der Handhabung durch Staatsanwaltschaft und Rechtsprechung, der gerichtlichen Nachprüfbarkeit, der Methodik der Auslegung sowie den Konsequenzen für die rechtliche Praxis befassen. Abschließend werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gegeben.

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Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei relativen Antragsdelikten., Martin Linke

Język
Rok wydania
2021
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Das besondere öffentliche Interesse an der Strafverfolgung bei relativen Antragsdelikten.
Język
niemiecki
Rok wydania
2021
Oprawa
miękka
Liczba stron
319
ISBN13
9783428182817
Seria
Opis
Die Schrift beleuchtet das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung und untersucht sowohl formelle als auch materielle Aspekte. Ein zentrales Anliegen ist die Klärung des Begriffs „besonderes öffentliches Interesse“, wobei der Fokus auf dem Strafantrag liegt. Im ersten Teil werden die formellen Aspekte analysiert, insbesondere die Prozessvoraussetzungen und die gerichtliche Überprüfbarkeit. Es wird dargelegt, dass das besondere öffentliche Interesse tatsächlich gegeben sein muss und dass die Gerichte dessen Vorliegen umfassend prüfen müssen. Der zweite Teil widmet sich der inhaltlichen Auslegung des Begriffs. Nach einem Überblick über den aktuellen Forschungsstand wird die Frage erörtert, ob das besondere öffentliche Interesse als ein gesteigerter Begriff des öffentlichen Interesses zu verstehen ist, was verneint wird. Ein eigener Auslegungsansatz wird entwickelt, der das besondere öffentliche Interesse als Ergebnis einer Abwägung betrachtet. Die Arbeit umfasst verschiedene Kapitel, die sich mit der Handhabung durch Staatsanwaltschaft und Rechtsprechung, der gerichtlichen Nachprüfbarkeit, der Methodik der Auslegung sowie den Konsequenzen für die rechtliche Praxis befassen. Abschließend werden die wesentlichen Ergebnisse zusammengefasst und ein Ausblick auf zukünftige Entwicklungen gegeben.