Bookbot

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - 4: BGB

§§ 1626 - 1631 ; Anhang zu § 1631: RKEG ; §§ 1631a - 1633 : Elterliche Sorge 1 - Inhaberschaft und Inhalt

Więcej o książce

Mit § 1626 wird in der Neubearbeitung 2007 die Eingangs- und Grundvorschrift der gesamten Elterlichen Sorge umfassend wie in keinem anderen Kommentar erläutert. Durch die seit vielen Jahren anhaltenden gerichtlichen (und rechtspolitischen) Konflikte über die Sorge für Scheidungs- und nichteheliche Kinder haben auch die §§ 1627 und 1628 eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Die Neubearbeitung geht ausführlich auf diese Problematik ein und bietet neue Denkansätze. Besonderes Gewicht wird zudem auf die Regelung der gesetzlichen Vertretung und der Prozessstandschaft, § 1629, gelegt, die selbst geübten Praktikern immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Die in der Praxis heftig umkämpften Bereiche der Personensorge, der religiösen Kindererziehung, des Rechts des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und der Herausgabekonflikte um Pflegekinder, werden auf aktuellem Stand präzise kommentiert.

Zakup książki

J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - 4: BGB, Julius von Staudinger, Helmut Engler, Michael Coester

Język
Rok wydania
2007
Oprawa
(twarda)
Jak tylko się pojawi, wyślemy Ci wiadomość e-mail.

Metody płatności

Nikt jeszcze nie ocenił.Oceń

Tytuł
J. von Staudingers Kommentar zum Bürgerlichen Gesetzbuch - 4: BGB
Podtytuł
§§ 1626 - 1631 ; Anhang zu § 1631: RKEG ; §§ 1631a - 1633 : Elterliche Sorge 1 - Inhaberschaft und Inhalt
Język
niemiecki
Rok wydania
2007
Oprawa
twarda
ISBN10
3805910541
ISBN13
9783805910545
Seria
Opis
Mit § 1626 wird in der Neubearbeitung 2007 die Eingangs- und Grundvorschrift der gesamten Elterlichen Sorge umfassend wie in keinem anderen Kommentar erläutert. Durch die seit vielen Jahren anhaltenden gerichtlichen (und rechtspolitischen) Konflikte über die Sorge für Scheidungs- und nichteheliche Kinder haben auch die §§ 1627 und 1628 eine ganz neue Bedeutung gewonnen. Die Neubearbeitung geht ausführlich auf diese Problematik ein und bietet neue Denkansätze. Besonderes Gewicht wird zudem auf die Regelung der gesetzlichen Vertretung und der Prozessstandschaft, § 1629, gelegt, die selbst geübten Praktikern immer wieder Schwierigkeiten bereitet. Die in der Praxis heftig umkämpften Bereiche der Personensorge, der religiösen Kindererziehung, des Rechts des Kindes auf gewaltfreie Erziehung und der Herausgabekonflikte um Pflegekinder, werden auf aktuellem Stand präzise kommentiert.