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Rechtshistorische Reihe - 183: Das staatskirchenrechtliche System Wilhelm Traugott Krugs

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Infolge der Säkularisation und des damit eingeleiteten Untergangs des Heiligen Römischen Reiches hatten die alten Strukturen der Reichskirche aufgehört zu existieren. Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts war deshalb besonders geprägt von den Spannungen und Kämpfen um die Neugestaltung des Verhältnisses zwischen staatlicher und kirchlicher Ordnung. In dieser Zeit des Umbruchs entwickelte Wilhelm Traugott Krug auf der Grundlage des Naturrechts ein «(Staats-)Kirchenrecht nach Grundsätzen der Vernunft», welches allgemeingültig die rechtliche Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Staat bestimmen sollte. Ausgehend vom Staatskirchenrecht in Krugs sächsischer Heimat untersucht diese Arbeit Krugs Lösungsansatz unter besonderer Berücksichtigung seines Eintretens für Glaubens- und Gewissensfreiheit.

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Rechtshistorische Reihe - 183: Das staatskirchenrechtliche System Wilhelm Traugott Krugs, Christian Ortloff

Język
Rok wydania
1998
Oprawa
(miękka),
Stan książki
Dobry
Cena
30,22 zł

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Tytuł
Rechtshistorische Reihe - 183: Das staatskirchenrechtliche System Wilhelm Traugott Krugs
Język
niemiecki
Wydawca
Peter Lang
Rok wydania
1998
Oprawa
miękka
Liczba stron
153
ISBN10
3631335245
ISBN13
9783631335246
Seria
Opis
Infolge der Säkularisation und des damit eingeleiteten Untergangs des Heiligen Römischen Reiches hatten die alten Strukturen der Reichskirche aufgehört zu existieren. Die erste Hälfte des 19. Jahrhunderts war deshalb besonders geprägt von den Spannungen und Kämpfen um die Neugestaltung des Verhältnisses zwischen staatlicher und kirchlicher Ordnung. In dieser Zeit des Umbruchs entwickelte Wilhelm Traugott Krug auf der Grundlage des Naturrechts ein «(Staats-)Kirchenrecht nach Grundsätzen der Vernunft», welches allgemeingültig die rechtliche Stellung der Kirchen und Religionsgemeinschaften im Staat bestimmen sollte. Ausgehend vom Staatskirchenrecht in Krugs sächsischer Heimat untersucht diese Arbeit Krugs Lösungsansatz unter besonderer Berücksichtigung seines Eintretens für Glaubens- und Gewissensfreiheit.