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Das Bundesverfassungsgericht und der Einsatz der Bundeswehr

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Dass Verfassunggerichte Politik machen (müssen) tritt vor allem in Grundlagen-Entscheidungen hervor. Die Entscheidungen zum Aus- und Inlandseinsatz der Bundeswehr verdeutlichen das ganz besonders. Das Bun-desverfassungsgericht lässt der Regierung weitgehend freie Hand und lieferte hier sogar die „Verfassungsände-rungen“ nach, die zuvor an fehlenden parlamentarischen Mehrheiten gescheitert waren. Aus dem Inhalt: Tabubruch I: das „Parlamentsheer“ out-of-area im verfassungsfreien Raum Grenzverschiebungen: die Entscheidungen von Kosovo bis Awacs/Türkei Innere Sicherheit: die Entscheidungen Schleyer und G8-Gipfel Verfassungspolitischer Tabubruch II: die Luftsicherheit-Plenarentscheidung Unilateral einsetzbares „Regierungsheer“? Die Libyen-Entscheidung Kollektive Sicherheit der EU: die Entscheidung zum Anti-IS-Einsatz Verfassungswandel oder Verfassungsbruch?

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Das Bundesverfassungsgericht und der Einsatz der Bundeswehr, Robert Chr. van Ooyen

Język
Rok wydania
2020
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Das Bundesverfassungsgericht und der Einsatz der Bundeswehr
Język
niemiecki
Rok wydania
2020
Oprawa
miękka
Liczba stron
139
ISBN10
3942731924
ISBN13
9783942731928
Seria
Opis
Dass Verfassunggerichte Politik machen (müssen) tritt vor allem in Grundlagen-Entscheidungen hervor. Die Entscheidungen zum Aus- und Inlandseinsatz der Bundeswehr verdeutlichen das ganz besonders. Das Bun-desverfassungsgericht lässt der Regierung weitgehend freie Hand und lieferte hier sogar die „Verfassungsände-rungen“ nach, die zuvor an fehlenden parlamentarischen Mehrheiten gescheitert waren. Aus dem Inhalt: Tabubruch I: das „Parlamentsheer“ out-of-area im verfassungsfreien Raum Grenzverschiebungen: die Entscheidungen von Kosovo bis Awacs/Türkei Innere Sicherheit: die Entscheidungen Schleyer und G8-Gipfel Verfassungspolitischer Tabubruch II: die Luftsicherheit-Plenarentscheidung Unilateral einsetzbares „Regierungsheer“? Die Libyen-Entscheidung Kollektive Sicherheit der EU: die Entscheidung zum Anti-IS-Einsatz Verfassungswandel oder Verfassungsbruch?