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Dass Verfassunggerichte Politik machen (müssen) tritt vor allem in Grundlagen-Entscheidungen hervor. Die Entscheidungen zum Aus- und Inlandseinsatz der Bundeswehr verdeutlichen das ganz besonders. Das Bun-desverfassungsgericht lässt der Regierung weitgehend freie Hand und lieferte hier sogar die „Verfassungsände-rungen“ nach, die zuvor an fehlenden parlamentarischen Mehrheiten gescheitert waren. Aus dem Inhalt: Tabubruch I: das „Parlamentsheer“ out-of-area im verfassungsfreien Raum Grenzverschiebungen: die Entscheidungen von Kosovo bis Awacs/Türkei Innere Sicherheit: die Entscheidungen Schleyer und G8-Gipfel Verfassungspolitischer Tabubruch II: die Luftsicherheit-Plenarentscheidung Unilateral einsetzbares „Regierungsheer“? Die Libyen-Entscheidung Kollektive Sicherheit der EU: die Entscheidung zum Anti-IS-Einsatz Verfassungswandel oder Verfassungsbruch?
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Das Bundesverfassungsgericht und der Einsatz der Bundeswehr, Robert Chr. van Ooyen
- Język
- Rok wydania
- 2020
- Oprawa
- (miękka)
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- Tytuł
- Das Bundesverfassungsgericht und der Einsatz der Bundeswehr
- Język
- niemiecki
- Autorzy
- Robert Chr. van Ooyen
- Wydawca
- Verlag f.Verwaltungswisse
- Rok wydania
- 2020
- Oprawa
- miękka
- Liczba stron
- 139
- ISBN10
- 3942731924
- ISBN13
- 9783942731928
- Seria
- Kategorie
- Tagi
- Biznes, Tematy prawne
- Opis
- Dass Verfassunggerichte Politik machen (müssen) tritt vor allem in Grundlagen-Entscheidungen hervor. Die Entscheidungen zum Aus- und Inlandseinsatz der Bundeswehr verdeutlichen das ganz besonders. Das Bun-desverfassungsgericht lässt der Regierung weitgehend freie Hand und lieferte hier sogar die „Verfassungsände-rungen“ nach, die zuvor an fehlenden parlamentarischen Mehrheiten gescheitert waren. Aus dem Inhalt: Tabubruch I: das „Parlamentsheer“ out-of-area im verfassungsfreien Raum Grenzverschiebungen: die Entscheidungen von Kosovo bis Awacs/Türkei Innere Sicherheit: die Entscheidungen Schleyer und G8-Gipfel Verfassungspolitischer Tabubruch II: die Luftsicherheit-Plenarentscheidung Unilateral einsetzbares „Regierungsheer“? Die Libyen-Entscheidung Kollektive Sicherheit der EU: die Entscheidung zum Anti-IS-Einsatz Verfassungswandel oder Verfassungsbruch?
