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Naturrecht und Geschichte

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Strauss᾿ Buch, erstmals 1956 auf Deutsch veröffentlicht, beschäftigt sich mit der historischen Rekonstruktion naturrechtlichen Denkens. Es analysiert sowohl klassisches als auch modernes Naturrecht (Hobbes, Locke, Rousseau) sowie die Staatsphilosophie von Edmund Burke, einem der Väter des modernen politischen Konservativismus. Auf den ersten Blick scheint es wenig aktuell, doch bei näherer Betrachtung wird seine potenzielle Relevanz für die gegenwärtige politische und rechtsphilosophische Diskussion deutlich. Strauss rehabilitiert ein Denken, das das herrschende positive Recht nicht als das „letzte“ und „gültige“ akzeptiert. Er strebt danach, einen Maßstab zu gewinnen, der es ermöglicht, über positives Recht zu urteilen, und der jenseits dessen liegt, was als „rechtens“ definiert wird. Diese Überzeugung basiert auf der Annahme, dass es im Menschen etwas gibt, das seiner Gesellschaft nicht vollständig unterworfen ist und die gegenwärtige Positivität transzendiert. In der Einleitung zur deutschen Ausgabe von 1956 bemerkte Gerhard Leibholz, dass die restaurativen Kräfte, die heute wieder aufkommen, alles daran setzen, naturrechtliches Denken, das die großen bürgerlichen Revolutionsbewegungen inspirierte, in Misskredit zu bringen. Diese Beobachtung erscheint, angesichts der aktuellen Versuche, Positionen der Aufklärung zu untergraben, besonders relevant.

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Naturrecht und Geschichte, Leo Strauss

Język
Rok wydania
1977
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Tytuł
Naturrecht und Geschichte
Język
niemiecki
Wydawca
Suhrkamp
Rok wydania
1977
Liczba stron
339
ISBN10
351807816X
ISBN13
9783518078167
Seria
Ocena
4,05 z 5
Opis
Strauss᾿ Buch, erstmals 1956 auf Deutsch veröffentlicht, beschäftigt sich mit der historischen Rekonstruktion naturrechtlichen Denkens. Es analysiert sowohl klassisches als auch modernes Naturrecht (Hobbes, Locke, Rousseau) sowie die Staatsphilosophie von Edmund Burke, einem der Väter des modernen politischen Konservativismus. Auf den ersten Blick scheint es wenig aktuell, doch bei näherer Betrachtung wird seine potenzielle Relevanz für die gegenwärtige politische und rechtsphilosophische Diskussion deutlich. Strauss rehabilitiert ein Denken, das das herrschende positive Recht nicht als das „letzte“ und „gültige“ akzeptiert. Er strebt danach, einen Maßstab zu gewinnen, der es ermöglicht, über positives Recht zu urteilen, und der jenseits dessen liegt, was als „rechtens“ definiert wird. Diese Überzeugung basiert auf der Annahme, dass es im Menschen etwas gibt, das seiner Gesellschaft nicht vollständig unterworfen ist und die gegenwärtige Positivität transzendiert. In der Einleitung zur deutschen Ausgabe von 1956 bemerkte Gerhard Leibholz, dass die restaurativen Kräfte, die heute wieder aufkommen, alles daran setzen, naturrechtliches Denken, das die großen bürgerlichen Revolutionsbewegungen inspirierte, in Misskredit zu bringen. Diese Beobachtung erscheint, angesichts der aktuellen Versuche, Positionen der Aufklärung zu untergraben, besonders relevant.