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Vorlesungen über Ethik

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Da das Kantische Konzept der universellen und gleichen Achtung nicht absolut begründet, sondern nur plausibilisiert werden kann, nimmt die Darstellung anderer Konzepte und die Auseinandersetzung mit ihnen einen breiten Raum ein: Kant selbst und die Diskursethik, Schopenhauer und Hegel, das konservative Konzept von Alasdaire MacIntyre, Hume und der Utilitarismus. Im Anschluß an Aristoteles und Erich Fromm geht der Verfasser der Frage nach dem Zusammenhang von moralischen Tugenden und Glückstugenden nach. Anknüpfend an Adam Smith, erweitert er das Kantische Moralkonzept zu einer Moral, die nicht nur auf Handlungen und Unterlassungen, sondern ebenso auf intersubjektive affektive Haltungen bezogen ist, und zeigt zugleich, wie auch in der Moderne die Regelmoral durch eine Moral der Tugenden ergänzt werden muß. Der Begriff des moralischen Rechts wird neu durchdacht und führt zu einem starken Konzept der Menschenrechte, das seinerseits in Überlegungen zum Gerechtigkeitsbegriff eingebettet wird.

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Vorlesungen über Ethik, Ernst Tugendhat

Język
Rok wydania
2003
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Tytuł
Vorlesungen über Ethik
Język
niemiecki
Wydawca
Suhrkamp
Rok wydania
2003
ISBN10
351806746X
ISBN13
9783518067468
Seria
Pierwsze wydanie
1993
Oryginalna nazwa
Vorlesungen über Ethik
Ocena
3,6 z 5
Opis
Da das Kantische Konzept der universellen und gleichen Achtung nicht absolut begründet, sondern nur plausibilisiert werden kann, nimmt die Darstellung anderer Konzepte und die Auseinandersetzung mit ihnen einen breiten Raum ein: Kant selbst und die Diskursethik, Schopenhauer und Hegel, das konservative Konzept von Alasdaire MacIntyre, Hume und der Utilitarismus. Im Anschluß an Aristoteles und Erich Fromm geht der Verfasser der Frage nach dem Zusammenhang von moralischen Tugenden und Glückstugenden nach. Anknüpfend an Adam Smith, erweitert er das Kantische Moralkonzept zu einer Moral, die nicht nur auf Handlungen und Unterlassungen, sondern ebenso auf intersubjektive affektive Haltungen bezogen ist, und zeigt zugleich, wie auch in der Moderne die Regelmoral durch eine Moral der Tugenden ergänzt werden muß. Der Begriff des moralischen Rechts wird neu durchdacht und führt zu einem starken Konzept der Menschenrechte, das seinerseits in Überlegungen zum Gerechtigkeitsbegriff eingebettet wird.