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Der Fall Hohmann

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Der „Fall Hohmann“ - Ein einmaliger Vorgang in der deutschen Parteiengeschichte. Parteibasis gegen Entscheidung der Parteiführung Aus dem Sondervotum des Bundesparteigerichts der CDU am 6. November 2004, von Friedrich-Wilhelm Siebeke, stellv. Vorsitzender: „In welch großem Umfang CDU-Mitglieder sich gegen den Parteiausschuss Hohmann wenden, wird weiter belegt durch den großen Anteil von Zuschriften an den Initiator der Aktion “Kritische Solidarität mit Hohmann„, Fritz Schenk. In diesen Zuschriften wird häufig unter Hinweis auf die eigene CDU-Mitgliedschaft gegen den Parteiausschluss protestiert. Bei der Prüfung der Frage, ob der Antragsgegner der CDU einen schweren Schaden zugefügt habe, hätten weiterhin die Tausende von Anrufen und Zuschriften an die Parteiführung von der Entscheidungsmehrheit bei der Prüfung des Ausschlusstatbestandes nicht übergangen werden dürfen. Stellen doch diese Anrufe und Zuschriften ein Aufbegehren eines nicht unbeachtlichen Teils der Parteibasis gegen eine Entscheidung der Parteiführung dar, ein Ereignis, das in diesem Umfang in der bisherigen Parteigeschichte noch nicht zu verzeichnen war.“

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Der Fall Hohmann, Fritz Schenk

Język
Rok wydania
2004
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Der Fall Hohmann
Język
niemiecki
Rok wydania
2004
Oprawa
twarda
ISBN10
380041466X
ISBN13
9783800414666
Seria
Tagi
Opis
Der „Fall Hohmann“ - Ein einmaliger Vorgang in der deutschen Parteiengeschichte. Parteibasis gegen Entscheidung der Parteiführung Aus dem Sondervotum des Bundesparteigerichts der CDU am 6. November 2004, von Friedrich-Wilhelm Siebeke, stellv. Vorsitzender: „In welch großem Umfang CDU-Mitglieder sich gegen den Parteiausschuss Hohmann wenden, wird weiter belegt durch den großen Anteil von Zuschriften an den Initiator der Aktion “Kritische Solidarität mit Hohmann„, Fritz Schenk. In diesen Zuschriften wird häufig unter Hinweis auf die eigene CDU-Mitgliedschaft gegen den Parteiausschluss protestiert. Bei der Prüfung der Frage, ob der Antragsgegner der CDU einen schweren Schaden zugefügt habe, hätten weiterhin die Tausende von Anrufen und Zuschriften an die Parteiführung von der Entscheidungsmehrheit bei der Prüfung des Ausschlusstatbestandes nicht übergangen werden dürfen. Stellen doch diese Anrufe und Zuschriften ein Aufbegehren eines nicht unbeachtlichen Teils der Parteibasis gegen eine Entscheidung der Parteiführung dar, ein Ereignis, das in diesem Umfang in der bisherigen Parteigeschichte noch nicht zu verzeichnen war.“