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Die Neuen Steuerungsmodelle haben die Justiz erreicht. Damit sind für die Richter als rechtsprechende Gewalt besondere Gefahren verbunden, weil sie ihre Tätigkeit in einem rein exekutiv dominierten Umfeld ausüben. Gleichzeitig besteht nur eine geringe gesetzliche Regelungsdichte hinsichtlich der Rechtsprechungsverwaltung. Es fehlt ein verfassungsrechtlicher Unabhängigkeitsbegriff. Carsten Schütz entwickelt angesichts des insoweit beschränkten Stellenwerts des Gewaltenteilungsprinzips eine fundierte Dogmatik der richterlichen Unabhängigkeit gem. Art. 97, 92 GG, die die Exekutive in ihre verfassungsrechtlichen Schranken weist und dem Gesetzgeber eine zentrale Rolle zuerkennt. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse werden schließlich Kosten-Leistungsrechnung, Controlling, Budgetierung, Benchmarking und Qualitätsmanagement in den Gerichten auf ihre - unter Bedingungen weithin zu bejahende - verfassungsrechtliche Zulässigkeit überprüft.
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Der ökonomisierte Richter, Carsten Schütz
- Język
- Rok wydania
- 2005
- Oprawa
- (miękka)
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- Tytuł
- Der ökonomisierte Richter
- Język
- niemiecki
- Autorzy
- Carsten Schütz
- Wydawca
- Duncker und Humblot
- Rok wydania
- 2005
- Oprawa
- miękka
- Liczba stron
- 497
- ISBN10
- 3428117638
- ISBN13
- 9783428117635
- Seria
- Kategorie
- Opis
- Die Neuen Steuerungsmodelle haben die Justiz erreicht. Damit sind für die Richter als rechtsprechende Gewalt besondere Gefahren verbunden, weil sie ihre Tätigkeit in einem rein exekutiv dominierten Umfeld ausüben. Gleichzeitig besteht nur eine geringe gesetzliche Regelungsdichte hinsichtlich der Rechtsprechungsverwaltung. Es fehlt ein verfassungsrechtlicher Unabhängigkeitsbegriff. Carsten Schütz entwickelt angesichts des insoweit beschränkten Stellenwerts des Gewaltenteilungsprinzips eine fundierte Dogmatik der richterlichen Unabhängigkeit gem. Art. 97, 92 GG, die die Exekutive in ihre verfassungsrechtlichen Schranken weist und dem Gesetzgeber eine zentrale Rolle zuerkennt. Anhand der gewonnenen Erkenntnisse werden schließlich Kosten-Leistungsrechnung, Controlling, Budgetierung, Benchmarking und Qualitätsmanagement in den Gerichten auf ihre - unter Bedingungen weithin zu bejahende - verfassungsrechtliche Zulässigkeit überprüft.


