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Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG)

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  • 260 stron
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Torsten Lenz untersucht ein seit langem bekanntes, jedoch nur sporadisch behandeltes Grundproblem des deutschen Jugendstrafrechts. Er analysiert, ob das zentrale Sanktionsinstrumentarium des Jugendgerichtsgesetzes dogmatisch überzeugend und systematisch widerspruchsfrei geordnet werden kann oder ob eine Reform der gesetzlichen Regelungen erforderlich ist, wie von Teilen der Literatur und am Gesetzgebungsprozess beteiligten Verfassungsorganen gefordert. Lenz identifiziert den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als zentrales Prinzip, das die formellen und informellen Reaktionsmöglichkeiten des Jugendgerichtsgesetzes in ein einheitliches Gesamtsystem integriert. Das Teilgebot der Geeignetheit leitet die Entscheidung zwischen erzieherischen und ahndenden Maßnahmen, während das Teilgebot der Erforderlichkeit eine Reihung der Maßnahmen nach Belastungsintensität vornimmt. Das Teilgebot der Verhältnismäßigkeit legt die Tatschuld als Sanktionsobergrenze fest und legitimiert tatschuldunterschreitende Reaktionen. Durch Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelt Lenz eine Rangordnung, in der nahezu jede Reaktionsmöglichkeit des Jugendgerichtsgesetzes ihren Platz findet. Diese Hierarchie bietet Staatsanwaltschaft und Gericht eine rationale Anleitung zur Maßnahmenwahl und widerspricht dem Ruf nach gesetzgeberischem Handeln.

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Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG), Torsten Lenz

Język
Rok wydania
2007
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Die Rechtsfolgensystematik im Jugendgerichtsgesetz (JGG)
Język
niemiecki
Rok wydania
2007
Oprawa
miękka
Liczba stron
260
ISBN10
3428123492
ISBN13
9783428123490
Seria
Opis
Torsten Lenz untersucht ein seit langem bekanntes, jedoch nur sporadisch behandeltes Grundproblem des deutschen Jugendstrafrechts. Er analysiert, ob das zentrale Sanktionsinstrumentarium des Jugendgerichtsgesetzes dogmatisch überzeugend und systematisch widerspruchsfrei geordnet werden kann oder ob eine Reform der gesetzlichen Regelungen erforderlich ist, wie von Teilen der Literatur und am Gesetzgebungsprozess beteiligten Verfassungsorganen gefordert. Lenz identifiziert den Verhältnismäßigkeitsgrundsatz als zentrales Prinzip, das die formellen und informellen Reaktionsmöglichkeiten des Jugendgerichtsgesetzes in ein einheitliches Gesamtsystem integriert. Das Teilgebot der Geeignetheit leitet die Entscheidung zwischen erzieherischen und ahndenden Maßnahmen, während das Teilgebot der Erforderlichkeit eine Reihung der Maßnahmen nach Belastungsintensität vornimmt. Das Teilgebot der Verhältnismäßigkeit legt die Tatschuld als Sanktionsobergrenze fest und legitimiert tatschuldunterschreitende Reaktionen. Durch Anwendung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes entwickelt Lenz eine Rangordnung, in der nahezu jede Reaktionsmöglichkeit des Jugendgerichtsgesetzes ihren Platz findet. Diese Hierarchie bietet Staatsanwaltschaft und Gericht eine rationale Anleitung zur Maßnahmenwahl und widerspricht dem Ruf nach gesetzgeberischem Handeln.