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Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder

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  • 243 strony
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Kooperation findet nur statt, wenn sie für die Beteiligten lohnenswert ist. Wenn der persönliche Einsatz unverhältnismäßig erscheint oder die eigene Souveränität gefährdet ist, bleiben oft nur halbherzige Versuche. Unterschiede in Aufgaben, Befugnissen und Rahmenbedingungen von Jugendhilfe und Justiz stellen zusätzliche Hindernisse dar, die durch Informationsmängel und Vorurteile verstärkt werden. Dies wird besonders problematisch, wenn es um Kinder geht, die von Sexualdelikten betroffen sind, da der vermeintlich beste Weg oft mit speziellen Schwierigkeiten verbunden ist. Um die Kooperation von Jugendhilfe und Justiz in solchen Fällen zu beleuchten, fand im März 2006 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) statt. Der vorliegende Band enthält die schriftlichen Fassungen der dort gehaltenen Vorträge. Die Autorinnen und Autoren behandeln relevante Fragen aus dem Straf-, Familien- sowie Kinder- und Jugendhilferecht, präsentieren Forschungsergebnisse zur Zusammenarbeit und berichten von erfolgreichen Kooperationen. Zudem werden Informationen zur sozialpädagogischen Prozessbegleitung und zum Gerichtswissen von Kindern bereitgestellt, sowie Hinweise gegeben, bestimmte Fehler bei der Verdachtsbegründung zu vermeiden und stets das Wohl des Kindes im Blick zu behalten. Eine Auswahlbibliographie zum Thema ergänzt den Band.

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Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder, Jutta Elz

Język
Rok wydania
2007
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Kooperation von Jugendhilfe und Justiz bei Sexualdelikten gegen Kinder
Język
niemiecki
Autorzy
Jutta Elz
Wydawca
KrimZ
Rok wydania
2007
Oprawa
miękka
Liczba stron
243
ISBN10
3926371765
ISBN13
9783926371768
Seria
Tagi
Opis
Kooperation findet nur statt, wenn sie für die Beteiligten lohnenswert ist. Wenn der persönliche Einsatz unverhältnismäßig erscheint oder die eigene Souveränität gefährdet ist, bleiben oft nur halbherzige Versuche. Unterschiede in Aufgaben, Befugnissen und Rahmenbedingungen von Jugendhilfe und Justiz stellen zusätzliche Hindernisse dar, die durch Informationsmängel und Vorurteile verstärkt werden. Dies wird besonders problematisch, wenn es um Kinder geht, die von Sexualdelikten betroffen sind, da der vermeintlich beste Weg oft mit speziellen Schwierigkeiten verbunden ist. Um die Kooperation von Jugendhilfe und Justiz in solchen Fällen zu beleuchten, fand im März 2006 in Wiesbaden eine interdisziplinäre Fachtagung der Kriminologischen Zentralstelle (KrimZ) statt. Der vorliegende Band enthält die schriftlichen Fassungen der dort gehaltenen Vorträge. Die Autorinnen und Autoren behandeln relevante Fragen aus dem Straf-, Familien- sowie Kinder- und Jugendhilferecht, präsentieren Forschungsergebnisse zur Zusammenarbeit und berichten von erfolgreichen Kooperationen. Zudem werden Informationen zur sozialpädagogischen Prozessbegleitung und zum Gerichtswissen von Kindern bereitgestellt, sowie Hinweise gegeben, bestimmte Fehler bei der Verdachtsbegründung zu vermeiden und stets das Wohl des Kindes im Blick zu behalten. Eine Auswahlbibliographie zum Thema ergänzt den Band.