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Methodenlehre und System des Rechts

Aufsätze 1992-2007

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  • 276 stron
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Im vorliegenden Band macht Jan Schapp eine Reihe seiner Aufsätze zur juristischen Methodenlehre aus den Jahren 1992-2007 erneut zugänglich. Er stellt die juristische Methodenlehre auf eine neue Grundlage, wobei der Fokus nicht mehr auf allgemeinen Auslegungskriterien von Gesetzestexten liegt, sondern auf dem Verhältnis von Fall, Gesetz und richterlicher Entscheidung. Gesetz und Richterspruch werden als Entscheidungen von Konflikten einer vorausgesetzten Lebenswirklichkeit verstanden. Diese Konfliktsentscheidung erfolgt auf Basis der Lehre vom Anspruch, die als System des Zivilrechts entfaltet wird. Die römisch-rechtliche Unterscheidung von res und actio tritt dabei als zentrales Motiv für modernes Rechtsdenken hervor. Sie ermöglicht die Beziehung grundlegender Rechtsinstitutionen zu einem System der Ansprüche und deren Zusammenführung zu einem System des Zivilrechts. Das öffentliche Recht wird mit neuen Fragestellungen ergänzt. Der Autor skizziert die praktische Arbeit des Richters realitätsnah und bettet sie in größere geisteswissenschaftliche Zusammenhänge ein. Für das deutsche, stark am Anspruch orientierte Rechtsdenken bietet sich eine Methodenlehre als Konzept für Lehre und Studium an. Zugleich werden Züge einer zukünftigen europäischen Rechtswissenschaft erkennbar. Die Methodenlehre rückt aus einer Randlage in das Zentrum von Recht und Rechtswissenschaft.

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Methodenlehre und System des Rechts, Jan Schapp

Język
Rok wydania
2009
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Methodenlehre und System des Rechts
Podtytuł
Aufsätze 1992-2007
Język
niemiecki
Autorzy
Jan Schapp
Rok wydania
2009
Oprawa
twarda
Liczba stron
276
ISBN10
3161501675
ISBN13
9783161501678
Seria
Opis
Im vorliegenden Band macht Jan Schapp eine Reihe seiner Aufsätze zur juristischen Methodenlehre aus den Jahren 1992-2007 erneut zugänglich. Er stellt die juristische Methodenlehre auf eine neue Grundlage, wobei der Fokus nicht mehr auf allgemeinen Auslegungskriterien von Gesetzestexten liegt, sondern auf dem Verhältnis von Fall, Gesetz und richterlicher Entscheidung. Gesetz und Richterspruch werden als Entscheidungen von Konflikten einer vorausgesetzten Lebenswirklichkeit verstanden. Diese Konfliktsentscheidung erfolgt auf Basis der Lehre vom Anspruch, die als System des Zivilrechts entfaltet wird. Die römisch-rechtliche Unterscheidung von res und actio tritt dabei als zentrales Motiv für modernes Rechtsdenken hervor. Sie ermöglicht die Beziehung grundlegender Rechtsinstitutionen zu einem System der Ansprüche und deren Zusammenführung zu einem System des Zivilrechts. Das öffentliche Recht wird mit neuen Fragestellungen ergänzt. Der Autor skizziert die praktische Arbeit des Richters realitätsnah und bettet sie in größere geisteswissenschaftliche Zusammenhänge ein. Für das deutsche, stark am Anspruch orientierte Rechtsdenken bietet sich eine Methodenlehre als Konzept für Lehre und Studium an. Zugleich werden Züge einer zukünftigen europäischen Rechtswissenschaft erkennbar. Die Methodenlehre rückt aus einer Randlage in das Zentrum von Recht und Rechtswissenschaft.