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Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia

Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch

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  • 440 stron
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Die heutige Wiener Gerichtsorganisation wurde, aufbauend auf früheren Strukturen, in ihren wesentlichen Grundzügen in den Jahren 1848 bis 1854 geschaffen, seither aber vielfach verändert. Mit der vorliegenden Monographie soll, beginnend mit der Theresianischen Zeit, diese bislang wenig erforschte, wegen der zahlreichen Gerichte in Wien durchaus komplexe und vielschichtige Geschichte unter Verwertung auch schwer zugänglicher Quellen näher dargestellt werden. Diese Arbeit befasst sich nicht mit der Tätigkeit der Gerichte, daher nicht mit bemerkenswerten Prozessen oder dgl., sie zielt vielmehr auf die Beschreibung der „Außensicht“ ab, also wie ein Außenstehender die Gerichte wahrnahm. Es geht um die vielen Organisationsänderungen und ihre Gründe, die Unterbringung der Gerichte und um wichtige Gerichtsgebäude, aber etwa auch um die Besoldung der Gerichtsbediensteten und ihre Einteilung in Rangklassen sowie ihre Uniformierung. Damit soll auch eine fundierte Basis für allfällige weiterführende Arbeiten geschaffen werden.

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Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia, Alfred Waldstätten

Język
Rok wydania
2011
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Staatliche Gerichte in Wien seit Maria Theresia
Podtytuł
Beiträge zu ihrer Geschichte. Ein Handbuch
Język
niemiecki
Rok wydania
2011
Oprawa
twarda
Liczba stron
440
ISBN10
3706549565
ISBN13
9783706549561
Seria
Opis
Die heutige Wiener Gerichtsorganisation wurde, aufbauend auf früheren Strukturen, in ihren wesentlichen Grundzügen in den Jahren 1848 bis 1854 geschaffen, seither aber vielfach verändert. Mit der vorliegenden Monographie soll, beginnend mit der Theresianischen Zeit, diese bislang wenig erforschte, wegen der zahlreichen Gerichte in Wien durchaus komplexe und vielschichtige Geschichte unter Verwertung auch schwer zugänglicher Quellen näher dargestellt werden. Diese Arbeit befasst sich nicht mit der Tätigkeit der Gerichte, daher nicht mit bemerkenswerten Prozessen oder dgl., sie zielt vielmehr auf die Beschreibung der „Außensicht“ ab, also wie ein Außenstehender die Gerichte wahrnahm. Es geht um die vielen Organisationsänderungen und ihre Gründe, die Unterbringung der Gerichte und um wichtige Gerichtsgebäude, aber etwa auch um die Besoldung der Gerichtsbediensteten und ihre Einteilung in Rangklassen sowie ihre Uniformierung. Damit soll auch eine fundierte Basis für allfällige weiterführende Arbeiten geschaffen werden.