
Więcej o książce
Aufrechnung und Mitverschulden als gesetzliche Rechtsinstitute sowie Saldotheorie und Vorteilsausgleichung als von der Rechtspraxis entwickelte Institute haben auf den ersten Blick nicht viele Gemeinsamkeiten. Alle vier Konstellationen haben jedoch die Verknüpfung zweier Sachverhalte, bzw. zweier Handlungsstränge zum Gegenstand. Diese Verknüpfung führt jeweils dazu, dass ein Anspruch nur noch gekürzt existiert. Unter diesem Aspekt weisen die untersuchten Rechtsinstitute deutliche Parallelen auf. Trotz genereller Unterschiede basieren diese auf dem Gedanken, dass sich zwei gegenläufige Sachverhalte kompensieren. Dies ergibt sich insbesondere aus der historischen Herleitung der Rechtsinstitute. Der Kompensationsgedanke ist mithin der rote Faden, der diese Arbeit durchzieht.
Zakup książki
Anspruchsrelevante Verknüpfungsphänomene im Schuldrecht, Thomas Christian Oswald
- Język
- Rok wydania
- 2011
- Oprawa
- (miękka)
Metody płatności
Nikt jeszcze nie ocenił.
- Tytuł
- Anspruchsrelevante Verknüpfungsphänomene im Schuldrecht
- Podtytuł
- Zur Funktionsweise von Aufrechnung, Mitverschulden, Saldotheorie und Vorteilsausgleichung
- Język
- niemiecki
- Autorzy
- Thomas Christian Oswald
- Wydawca
- Peter Lang
- Rok wydania
- 2011
- Oprawa
- miękka
- Liczba stron
- 247
- ISBN10
- 3631619413
- ISBN13
- 9783631619414
- Seria
- Kategorie
- Opis
- Aufrechnung und Mitverschulden als gesetzliche Rechtsinstitute sowie Saldotheorie und Vorteilsausgleichung als von der Rechtspraxis entwickelte Institute haben auf den ersten Blick nicht viele Gemeinsamkeiten. Alle vier Konstellationen haben jedoch die Verknüpfung zweier Sachverhalte, bzw. zweier Handlungsstränge zum Gegenstand. Diese Verknüpfung führt jeweils dazu, dass ein Anspruch nur noch gekürzt existiert. Unter diesem Aspekt weisen die untersuchten Rechtsinstitute deutliche Parallelen auf. Trotz genereller Unterschiede basieren diese auf dem Gedanken, dass sich zwei gegenläufige Sachverhalte kompensieren. Dies ergibt sich insbesondere aus der historischen Herleitung der Rechtsinstitute. Der Kompensationsgedanke ist mithin der rote Faden, der diese Arbeit durchzieht.