Bookbot

Zur Strafbarkeit von virtuellen Sit-Ins

Parametry

  • 197 stron
  • 7 godzin czytania

Więcej o książce

Lenard Wengenroth untersucht die Strafbarkeit einer neuen virtuellen Protestform. Sogenannte virtuelle Sit-Ins zielen darauf ab, ein Serversystem durch massenhafte Datenanfragen zu überlasten, damit dort gespeicherte Webseiten vorübergehend nicht erreichbar sind. In jüngerer Zeit haben vermehrt politisch motivierte Seitenblockaden für Aufsehen gesorgt. Dies wirft die Frage auf, inwieweit virtuelle Sit-Ins von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit geschützt sind und was sich daraus für Konsequenzen, insbesondere für die Auslegung des § 303b StGB, ergeben. Da bei der heutigen Serverleistung in der Regel mehrere tausend Beteiligte benötigt werden, um ein störungsrelevantes Datenaufkommen zu erzeugen, stellen sich zudem komplexe Kausalitäts- und Zurechnungsfragen. Der Autor entwickelt anhand des Merkmals der Gleichwertigkeit einen eigenständigen Ansatz, um eine Mittäterschaft der Protestbeteiligten im Sinne einer funktionellen Tatherrschaft zu begründen. Die verfassungsrechtliche Untersuchung hat ergeben, dass virtuelle Sit-Ins zwar keine Versammlung darstellen, aber der Meinungsfreiheit unterfallen. Es ist daher eine verfassungskonforme Auslegung der einschlägigen Straftatbestände vorzunehmen, die im Einzelfall zur Straflosigkeit der Beteiligten führen kann.

Zakup książki

Zur Strafbarkeit von virtuellen Sit-Ins, Lenard Wengenroth

Język
Rok wydania
2014
Oprawa
(miękka)
Jak tylko się pojawi, wyślemy Ci wiadomość e-mail.

Metody płatności

Nikt jeszcze nie ocenił.Oceń

Tytuł
Zur Strafbarkeit von virtuellen Sit-Ins
Język
niemiecki
Rok wydania
2014
Oprawa
miękka
Liczba stron
197
ISBN10
3428143027
ISBN13
9783428143023
Seria
Opis
Lenard Wengenroth untersucht die Strafbarkeit einer neuen virtuellen Protestform. Sogenannte virtuelle Sit-Ins zielen darauf ab, ein Serversystem durch massenhafte Datenanfragen zu überlasten, damit dort gespeicherte Webseiten vorübergehend nicht erreichbar sind. In jüngerer Zeit haben vermehrt politisch motivierte Seitenblockaden für Aufsehen gesorgt. Dies wirft die Frage auf, inwieweit virtuelle Sit-Ins von der Meinungs- und Versammlungsfreiheit geschützt sind und was sich daraus für Konsequenzen, insbesondere für die Auslegung des § 303b StGB, ergeben. Da bei der heutigen Serverleistung in der Regel mehrere tausend Beteiligte benötigt werden, um ein störungsrelevantes Datenaufkommen zu erzeugen, stellen sich zudem komplexe Kausalitäts- und Zurechnungsfragen. Der Autor entwickelt anhand des Merkmals der Gleichwertigkeit einen eigenständigen Ansatz, um eine Mittäterschaft der Protestbeteiligten im Sinne einer funktionellen Tatherrschaft zu begründen. Die verfassungsrechtliche Untersuchung hat ergeben, dass virtuelle Sit-Ins zwar keine Versammlung darstellen, aber der Meinungsfreiheit unterfallen. Es ist daher eine verfassungskonforme Auslegung der einschlägigen Straftatbestände vorzunehmen, die im Einzelfall zur Straflosigkeit der Beteiligten führen kann.