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Rechtsgeschäfte der Gläubigerversammlung und des Gläubigerausschusses

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Die Interessen der Gläubiger werden durch Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss mit jeweils unterschiedlichen Zielsetzungen und Möglichkeiten wahrgenommen. Überwiegend haben sich die beiden Gläubigerorgane in der Praxis bewährt. Insbesondere ein mit Experten besetzter Gläubigerausschuss ist für ein komplexes Verfahren ein nicht zu unterschätzender Gewinn. Dem steht die im Einzelnen rudimentär gebliebene Regelung der Rechte und Pflichten der Gläubigerorgane entgegen. Ein Beispiel hierfür sind Rechtsgeschäfte der Gläubigerorgane, die im Zuge der Wahrnehmung ihrer Aufgaben getätigt werden. Die vorgefundenen Normen werfen überwiegend mehr Fragen auf, als dass sie sie beantworten. Dies ist bedauerlich, zumal, um nur das prominenteste Beispiel zu nennen, die Beauftragung eines Sachverständigen zur Kassenprüfung als Vorbedingung für die Kassenprüfung für das Insolvenzverfahren ähnliche Bedeutung hat wie die Beauftragung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss.

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Rechtsgeschäfte der Gläubigerversammlung und des Gläubigerausschusses, Nils Hoppe

Język
Rok wydania
2018
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Rechtsgeschäfte der Gläubigerversammlung und des Gläubigerausschusses
Język
niemiecki
Autorzy
Nils Hoppe
Rok wydania
2018
Oprawa
miękka
Liczba stron
159
ISBN10
3428155815
ISBN13
9783428155811
Seria
Opis
Die Interessen der Gläubiger werden durch Gläubigerversammlung und Gläubigerausschuss mit jeweils unterschiedlichen Zielsetzungen und Möglichkeiten wahrgenommen. Überwiegend haben sich die beiden Gläubigerorgane in der Praxis bewährt. Insbesondere ein mit Experten besetzter Gläubigerausschuss ist für ein komplexes Verfahren ein nicht zu unterschätzender Gewinn. Dem steht die im Einzelnen rudimentär gebliebene Regelung der Rechte und Pflichten der Gläubigerorgane entgegen. Ein Beispiel hierfür sind Rechtsgeschäfte der Gläubigerorgane, die im Zuge der Wahrnehmung ihrer Aufgaben getätigt werden. Die vorgefundenen Normen werfen überwiegend mehr Fragen auf, als dass sie sie beantworten. Dies ist bedauerlich, zumal, um nur das prominenteste Beispiel zu nennen, die Beauftragung eines Sachverständigen zur Kassenprüfung als Vorbedingung für die Kassenprüfung für das Insolvenzverfahren ähnliche Bedeutung hat wie die Beauftragung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss.