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Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz

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Diese Broschüre unterstützt Verantwortliche in Unternehmen dabei, die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie umzusetzen, die am 16. Dezember 2019 in Kraft trat. Ziel der Richtlinie ist der verbesserte Schutz von Hinweisgebern, die Verstöße gegen EU-Recht melden. Die nationale Umsetzung war bis zum 17. Dezember 2021 vorgesehen, erfolgt jedoch verspätet durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das am 16. Dezember vom Bundestag beschlossen wurde. Nach der Ablehnung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat hat die Koalitionsfraktion einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt, der derzeit im Rechtsausschuss behandelt wird. Das Gesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Die Broschüre bietet nach Verabschiedung des Gesetzes einen Überblick und eine Anleitung für erste Schritte zur Umsetzung. Sie behandelt praxisgerecht die Inhalte des neuen Gesetzes: den Anwendungsbereich, die Voraussetzungen für den Schutz, interne und externe Meldekanäle, die Organisation der Umsetzung sowie Schutzmaßnahmen für Betroffene. Die verständliche Aufarbeitung richtet sich an alle, die mit dem Gesetz befasst sind, und bietet praktische Hinweise, Tipps und Checklisten für die Planung der Umsetzung. Zielgruppe sind Verantwortliche in Unternehmen und Behörden sowie alle Interessierten am Thema.

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Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz, Peter Fissenewert

Język
Rok wydania
2023
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Tytuł
Erste Hilfe zum Hinweisgeberschutzgesetz
Język
niemiecki
Wydawca
Beck
Rok wydania
2023
ISBN10
3406796850
ISBN13
9783406796852
Seria
Opis
Diese Broschüre unterstützt Verantwortliche in Unternehmen dabei, die Anforderungen der EU-Whistleblower-Richtlinie umzusetzen, die am 16. Dezember 2019 in Kraft trat. Ziel der Richtlinie ist der verbesserte Schutz von Hinweisgebern, die Verstöße gegen EU-Recht melden. Die nationale Umsetzung war bis zum 17. Dezember 2021 vorgesehen, erfolgt jedoch verspätet durch das neue Hinweisgeberschutzgesetz, das am 16. Dezember vom Bundestag beschlossen wurde. Nach der Ablehnung eines Gesetzentwurfs durch den Bundesrat hat die Koalitionsfraktion einen zustimmungspflichtigen und einen nicht zustimmungspflichtigen Entwurf vorgelegt, der derzeit im Rechtsausschuss behandelt wird. Das Gesetz tritt am 2. Juli 2023 in Kraft. Die Broschüre bietet nach Verabschiedung des Gesetzes einen Überblick und eine Anleitung für erste Schritte zur Umsetzung. Sie behandelt praxisgerecht die Inhalte des neuen Gesetzes: den Anwendungsbereich, die Voraussetzungen für den Schutz, interne und externe Meldekanäle, die Organisation der Umsetzung sowie Schutzmaßnahmen für Betroffene. Die verständliche Aufarbeitung richtet sich an alle, die mit dem Gesetz befasst sind, und bietet praktische Hinweise, Tipps und Checklisten für die Planung der Umsetzung. Zielgruppe sind Verantwortliche in Unternehmen und Behörden sowie alle Interessierten am Thema.