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Umgekehrter Vollzug im Europäischen Verwaltungsrecht

Die Anwendung mitgliedstaatlichen Rechts durch die Europäische Zentralbank als Herausforderung

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Seit 2014 beaufsichtigt die Europäische Zentralbank die größten Banken der Eurozone. Dabei wendet sie auch Rechtsnormen an, die die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung europäischer Vorgaben erlassen haben. Bislang galt im Europäischen Verwaltungsrecht allerdings der Grundsatz, dass Einrichtungen der EU im direkten Vollzug lediglich das Unionsrecht durchführen. Davon ausgehend beleuchtet Tobias Pascher die Auswirkungen des neuartigen umgekehrten Vollzugs auf den Rechtsschutz, Entscheidungsspielräume und Nichtanwendungspflichten der Verwaltung sowie das Haftungsrecht. Besonderes Augenmerk legt er auf die Vereinbarkeit dieses Durchführungsmodus mit dem Primärrecht und den grundgesetzlichen Integrationsschranken, um so der Frage nachzugehen, ob der umgekehrte Vollzug in der Finanzaufsicht künftig für weitere Sachgebiete Modell stehen könnte.

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Umgekehrter Vollzug im Europäischen Verwaltungsrecht, Tobias Pascher

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Umgekehrter Vollzug im Europäischen Verwaltungsrecht
Podtytuł
Die Anwendung mitgliedstaatlichen Rechts durch die Europäische Zentralbank als Herausforderung
Język
niemiecki
Rok wydania
2023
Oprawa
miękka
Liczba stron
503
ISBN10
3161618602
ISBN13
9783161618604
Seria
Opis
Seit 2014 beaufsichtigt die Europäische Zentralbank die größten Banken der Eurozone. Dabei wendet sie auch Rechtsnormen an, die die EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung europäischer Vorgaben erlassen haben. Bislang galt im Europäischen Verwaltungsrecht allerdings der Grundsatz, dass Einrichtungen der EU im direkten Vollzug lediglich das Unionsrecht durchführen. Davon ausgehend beleuchtet Tobias Pascher die Auswirkungen des neuartigen umgekehrten Vollzugs auf den Rechtsschutz, Entscheidungsspielräume und Nichtanwendungspflichten der Verwaltung sowie das Haftungsrecht. Besonderes Augenmerk legt er auf die Vereinbarkeit dieses Durchführungsmodus mit dem Primärrecht und den grundgesetzlichen Integrationsschranken, um so der Frage nachzugehen, ob der umgekehrte Vollzug in der Finanzaufsicht künftig für weitere Sachgebiete Modell stehen könnte.