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Die preußische Personalpolitik am Rheinischen Appellationsgerichtshof bis 1879 - Borussifizierung oder Rheinischer Sonderweg?

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Die Grundung des Appellationsgerichtshofs im Jahr 1819 stellte den ersten Hohepunkt in der Auseinandersetzung um die Diskussion des franzosischen Rechts im nunmehr preussischen Rheinland dar. Die Positionierung des neuen Gerichts im preussischen Gerichtssystem entschied gleichermassen wie die Frage der Beibehaltung des franzosischen Rechts daruber, ob dem Rheinland eine Sonderstellung in Preussen zugebilligt wurde. Ein Aspekt dieser Frage bildet das Thema dieser Die Personalpolitik, also die Auswahl des Justizpersonals als Schlussel fur ein Verstandnis des Umgangs Altpreussens mit dem neupreussischen Rheinland. Im Vordergrund steht dabei, ob man die rheinische Rechtskultur bekampfte, indem man sie durch altpreussische Juristen infiltrierte oder lob man rheinische Besonderheiten durch rheinische Juristen weiter pflegen liess. Herausgearbeitet wird in diesem Zusammenhang, welche Auswahlkriterien fur die Gerichtsbesetzung entscheidend waren.

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Die preußische Personalpolitik am Rheinischen Appellationsgerichtshof bis 1879 - Borussifizierung oder Rheinischer Sonderweg?, Christian Wiefling

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Rok wydania
2023
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Die preußische Personalpolitik am Rheinischen Appellationsgerichtshof bis 1879 - Borussifizierung oder Rheinischer Sonderweg?
Język
niemiecki
Rok wydania
2023
Oprawa
twarda
Liczba stron
352
ISBN10
3412526525
ISBN13
9783412526528
Seria
Opis
Die Grundung des Appellationsgerichtshofs im Jahr 1819 stellte den ersten Hohepunkt in der Auseinandersetzung um die Diskussion des franzosischen Rechts im nunmehr preussischen Rheinland dar. Die Positionierung des neuen Gerichts im preussischen Gerichtssystem entschied gleichermassen wie die Frage der Beibehaltung des franzosischen Rechts daruber, ob dem Rheinland eine Sonderstellung in Preussen zugebilligt wurde. Ein Aspekt dieser Frage bildet das Thema dieser Die Personalpolitik, also die Auswahl des Justizpersonals als Schlussel fur ein Verstandnis des Umgangs Altpreussens mit dem neupreussischen Rheinland. Im Vordergrund steht dabei, ob man die rheinische Rechtskultur bekampfte, indem man sie durch altpreussische Juristen infiltrierte oder lob man rheinische Besonderheiten durch rheinische Juristen weiter pflegen liess. Herausgearbeitet wird in diesem Zusammenhang, welche Auswahlkriterien fur die Gerichtsbesetzung entscheidend waren.