Bookbot

Die Leugnung von historischen Tatsachen als Straftatbestand im internationalen Vergleich

Parametry

  • 393 strony
  • 14 godzin czytania

Więcej o książce

Die Arbeit liefert eine umfangreiche rechtsvergleichende Behandlung der Pönalisierung der Leugnung historischer Tatsachen. Die in der Rechtsprechung und in der Theorie vertretenen geschützten Rechtsgüter der aufhetzenden und der schlichten (§ 130 Abs. 1, 3 StGB) Leugnung werden kritisch betrachtet. Für die Autorin ist die historische Wahrheit kein legitimes Rechtsgut und daher ist die Bestrafung des schlichten Leugnens historischer Tatsachen illegitim. Anderes gilt für die aufhetzende Leugnung historischer Tatsachen, die die persönliche Sicherheit, die ›Freiheit von Furcht‹ und das Recht von Minderheiten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigt. Darauffolgend setzt sich die Autorin kritisch mit der Deliktsnatur der Tatbestände mit einer Eignungsklausel auseinander. Verfassungsrechtliche Aspekte werden ebenfalls behandelt und es wird darüber hinaus der Frage nachgegangen, ob ein gesetzgebungskritisches Rechtsgutskonzept auch verfassungsrechtliche Relevanz aufweist.

Zakup książki

Die Leugnung von historischen Tatsachen als Straftatbestand im internationalen Vergleich, Afroditi Voli

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(miękka)
Jak tylko się pojawi, wyślemy Ci wiadomość e-mail.

Metody płatności

Nikt jeszcze nie ocenił.Oceń

Tytuł
Die Leugnung von historischen Tatsachen als Straftatbestand im internationalen Vergleich
Język
niemiecki
Rok wydania
2023
Oprawa
miękka
Liczba stron
393
ISBN10
3428185951
ISBN13
9783428185955
Seria
Opis
Die Arbeit liefert eine umfangreiche rechtsvergleichende Behandlung der Pönalisierung der Leugnung historischer Tatsachen. Die in der Rechtsprechung und in der Theorie vertretenen geschützten Rechtsgüter der aufhetzenden und der schlichten (§ 130 Abs. 1, 3 StGB) Leugnung werden kritisch betrachtet. Für die Autorin ist die historische Wahrheit kein legitimes Rechtsgut und daher ist die Bestrafung des schlichten Leugnens historischer Tatsachen illegitim. Anderes gilt für die aufhetzende Leugnung historischer Tatsachen, die die persönliche Sicherheit, die ›Freiheit von Furcht‹ und das Recht von Minderheiten auf freie Entfaltung der Persönlichkeit beeinträchtigt. Darauffolgend setzt sich die Autorin kritisch mit der Deliktsnatur der Tatbestände mit einer Eignungsklausel auseinander. Verfassungsrechtliche Aspekte werden ebenfalls behandelt und es wird darüber hinaus der Frage nachgegangen, ob ein gesetzgebungskritisches Rechtsgutskonzept auch verfassungsrechtliche Relevanz aufweist.