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Grund und Grenzen der strafbaren Beteiligung durch Unterlassen

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  • 605 stron
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Der Autor beschäftigt sich mit der umstrittenen Frage der Beteiligung durch Unterlassen. Ausgehend von einer an Kant und Fichte anknüpfenden Philosophie der Freiheit entwickelt er einen interpersonalen Unrechtsbegriff und eine darauf aufbauende Beteiligungslehre, welche die Besonderheit der Verletzungsmacht des untätig bleibenden Garanten bereits einbezieht. Eine solche einheitliche, nämlich für Tun und Unterlassen gleichermaßen geltende Beteiligungslehre ist mithilfe der Normentheorie zu präzisieren: Der Täter verletzt eine täterschaftliche Verhaltensnorm, deren Schutzzweck gerade in der Verhinderung des tatbestandsmäßigen Erfolgs liegt, während der Teilnehmer eine teilnehmerschaftliche Verhaltensnorm verletzt, die die Risikoverringerung der Haupttat bezweckt. Dementsprechend entwickelt der Autor anhand des Inhalts des konkreten Rechtsverhältnisses eine differenzierte Lösung der Anfangsfrage und untersucht schließlich eingehend die verschiedenen Beteiligungsformen durch Unterlassen.

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Grund und Grenzen der strafbaren Beteiligung durch Unterlassen, Sheng Yen Feng

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Grund und Grenzen der strafbaren Beteiligung durch Unterlassen
Język
niemiecki
Rok wydania
2023
Oprawa
twarda
Liczba stron
605
ISBN10
3428186931
ISBN13
9783428186938
Seria
Opis
Der Autor beschäftigt sich mit der umstrittenen Frage der Beteiligung durch Unterlassen. Ausgehend von einer an Kant und Fichte anknüpfenden Philosophie der Freiheit entwickelt er einen interpersonalen Unrechtsbegriff und eine darauf aufbauende Beteiligungslehre, welche die Besonderheit der Verletzungsmacht des untätig bleibenden Garanten bereits einbezieht. Eine solche einheitliche, nämlich für Tun und Unterlassen gleichermaßen geltende Beteiligungslehre ist mithilfe der Normentheorie zu präzisieren: Der Täter verletzt eine täterschaftliche Verhaltensnorm, deren Schutzzweck gerade in der Verhinderung des tatbestandsmäßigen Erfolgs liegt, während der Teilnehmer eine teilnehmerschaftliche Verhaltensnorm verletzt, die die Risikoverringerung der Haupttat bezweckt. Dementsprechend entwickelt der Autor anhand des Inhalts des konkreten Rechtsverhältnisses eine differenzierte Lösung der Anfangsfrage und untersucht schließlich eingehend die verschiedenen Beteiligungsformen durch Unterlassen.