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Das Verbot von extremistischen Organisationen im schweizerischen Recht

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  • 508 stron
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Organisationsverbote zählen in der schweizerischen Rechtsordnung nicht zum traditionellen Instrumentarium im Umgang mit extremistischen Phänomenen. In den vergangenen Jahren zeichnet sich diesbezüglich allerdings ein Paradigmenwechsel ab, zumal seit 1. September 2017 erstmals eine generell-abstrakte Grundlage für ein Verbot von extremistischen Organisationen im Einzelfall besteht. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verbot von extremistischen Organisationen unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel zulässig ist. Zu diesem Zweck untersucht der Autor, ob und inwieweit extremistische Bestrebungen grundrechtlichen Schutz geniessen. Weiter überprüft er die bestehenden Rechtsgrundlagen für Organisationsverbote, namentlich Art. 74 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG), auf ihre Verfassungskonformität hin.

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Das Verbot von extremistischen Organisationen im schweizerischen Recht, Jeremias Fellmann

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Das Verbot von extremistischen Organisationen im schweizerischen Recht
Język
niemiecki
Oprawa
twarda
Liczba stron
508
ISBN10
3907297369
ISBN13
9783907297360
Seria
Opis
Organisationsverbote zählen in der schweizerischen Rechtsordnung nicht zum traditionellen Instrumentarium im Umgang mit extremistischen Phänomenen. In den vergangenen Jahren zeichnet sich diesbezüglich allerdings ein Paradigmenwechsel ab, zumal seit 1. September 2017 erstmals eine generell-abstrakte Grundlage für ein Verbot von extremistischen Organisationen im Einzelfall besteht. Die vorliegende Arbeit widmet sich der Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Verbot von extremistischen Organisationen unter verfassungsrechtlichem Blickwinkel zulässig ist. Zu diesem Zweck untersucht der Autor, ob und inwieweit extremistische Bestrebungen grundrechtlichen Schutz geniessen. Weiter überprüft er die bestehenden Rechtsgrundlagen für Organisationsverbote, namentlich Art. 74 des Nachrichtendienstgesetzes (NDG), auf ihre Verfassungskonformität hin.