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Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen

Eine rechtsvergleichende Analyse des deutschen und spanischen Beteiligungssystems unter besonderer Berücksichtigung der idealistischen Pflichtverletzungslehre.

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Die Beteiligungslehre ist der Zentralkern der Verbrechenslehre. Strafrechtsgeschichtlich war die Beteiligungslehre stets mit den rechtsphilosophischen Strömungen verknüpft. Die derzeit überwiegende Beteiligungslehre ist davon jedoch völlig gelöst. Der Verfasser nimmt die Auseinandersetzung über die Beteiligungslehre ausgehend von erkenntnistheoretischen und rechtsphilosophischen Leitsätzen auf. Er greift auf die Leitzätze des objektiv erkenntnistheoretischen Idealismus und der mit ihm vereinbaren Rechtsphilosophie bzw. -soziologie zu einer neuartigen theoretischen Begründung der Beteiligungslehre zurück, sodass Täter- und Teilnehmerstrafunrecht als Verletzung unterschiedlicher strafrechtlicher Pflichten begriffen werden. Ausgehend von diesen Prämissen werden alle Grundfragen der allgemeinen Beteiligungslehre und insbesondere der im Strafrechtssystem Deutschlands und Spaniens geregelten Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen untersucht.

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Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen, Nelson Salazar Sánchez

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen
Podtytuł
Eine rechtsvergleichende Analyse des deutschen und spanischen Beteiligungssystems unter besonderer Berücksichtigung der idealistischen Pflichtverletzungslehre.
Język
niemiecki
Rok wydania
2023
Oprawa
twarda
Liczba stron
613
ISBN10
3428187628
ISBN13
9783428187621
Seria
Opis
Die Beteiligungslehre ist der Zentralkern der Verbrechenslehre. Strafrechtsgeschichtlich war die Beteiligungslehre stets mit den rechtsphilosophischen Strömungen verknüpft. Die derzeit überwiegende Beteiligungslehre ist davon jedoch völlig gelöst. Der Verfasser nimmt die Auseinandersetzung über die Beteiligungslehre ausgehend von erkenntnistheoretischen und rechtsphilosophischen Leitsätzen auf. Er greift auf die Leitzätze des objektiv erkenntnistheoretischen Idealismus und der mit ihm vereinbaren Rechtsphilosophie bzw. -soziologie zu einer neuartigen theoretischen Begründung der Beteiligungslehre zurück, sodass Täter- und Teilnehmerstrafunrecht als Verletzung unterschiedlicher strafrechtlicher Pflichten begriffen werden. Ausgehend von diesen Prämissen werden alle Grundfragen der allgemeinen Beteiligungslehre und insbesondere der im Strafrechtssystem Deutschlands und Spaniens geregelten Täterschaft und Teilnahme bei vorsätzlichen Kollektiventscheidungen in Wirtschaftsunternehmen untersucht.