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Assistierter Suizid in Deutschland, BVerfGE 153, 182 als Ausgangspunkt für eine gesetzliche Neuregelung

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Im Jahr 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB für nichtig. Die Autorin setzt sich mit diesem Urteil auseinander und geht der Frage nach, ob neue Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe als intensiver Eingriff des Staates in die Grundrechte mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und dem Urteil in Einklang stehen. Dabei geht sie sowohl auf die Grundlagen der Straftheorie als auch auf allgemeine verfassungsrechtliche Anforderungen ein. Um dogmatische Fragen zufriedenstellend zu klären, bedient sich die Autorin interdisziplinärer Ansätze wie Rechtsgeschichte, Psychologie und Soziologie. Sie analysiert, ob die Strafbestimmungen der neuen Gesetzentwürfe ein legitimes Ziel verfolgen und ob die Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels als Strafe besonders geeignet, erforderlich und angemessen ist.

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Assistierter Suizid in Deutschland, BVerfGE 153, 182 als Ausgangspunkt für eine gesetzliche Neuregelung, Şule Karataş Görücü

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Assistierter Suizid in Deutschland, BVerfGE 153, 182 als Ausgangspunkt für eine gesetzliche Neuregelung
Język
niemiecki
Wydawca
Peter Lang
Rok wydania
2023
Oprawa
twarda
Liczba stron
234
ISBN10
3631896603
ISBN13
9783631896600
Seria
Opis
Im Jahr 2020 erklärte das Bundesverfassungsgericht den § 217 StGB für nichtig. Die Autorin setzt sich mit diesem Urteil auseinander und geht der Frage nach, ob neue Gesetzesentwürfe zur Suizidbeihilfe als intensiver Eingriff des Staates in die Grundrechte mit den verfassungsrechtlichen Grundsätzen und dem Urteil in Einklang stehen. Dabei geht sie sowohl auf die Grundlagen der Straftheorie als auch auf allgemeine verfassungsrechtliche Anforderungen ein. Um dogmatische Fragen zufriedenstellend zu klären, bedient sich die Autorin interdisziplinärer Ansätze wie Rechtsgeschichte, Psychologie und Soziologie. Sie analysiert, ob die Strafbestimmungen der neuen Gesetzentwürfe ein legitimes Ziel verfolgen und ob die Maßnahme zur Erreichung dieses Ziels als Strafe besonders geeignet, erforderlich und angemessen ist.