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De Processibus Matrimonialibus

Fachzeitschrift zu Fragen des Kanonischen Ehe- und Prozessrechtes, Band 30 (2023)

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Die Zeitschrift „De Processibus Matrimonialibus“ ist die derzeit einzige Fachzeitschrift zu Fragen des Kanonischen Ehe- und Prozessrechtes im deutschsprachigen Raum. Die Beiträge entstammen der jährlichen Veranstaltung „De Processibus Matrimonialibus“, kurz „DPM“. „De Processibus Matrimonialibus“ wurde 1994 von Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und PD Dr. Karl-Heinz Selge als wissenschaftliche Fortbildung für Mitarbeiter*innen kirchlicher Gerichte ins Leben gerufen. Inzwischen dient DPM auch der wissenschaftlichen Fortbildung von Kirchenrechtler*innen, Theolog*innen und Jurist*innen, der Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen sowie dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Die Internationalität der Referent*innen und des Publikums, welche unterschiedlichen Einrichtungen angehören, wie z. B. kirchlichen Gerichten, kurialen Behörden oder Universitäten, bringt einen immensen Austausch um neue Aspekte im Hinblick auf die Gerichtspraxis sowie Forschung und Lehre mit sich, weshalb insbesondere auch Nachwuchswissenschaftler*innen von den Beiträgen profitieren können.

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De Processibus Matrimonialibus, Karl Heinz Selge

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
De Processibus Matrimonialibus
Podtytuł
Fachzeitschrift zu Fragen des Kanonischen Ehe- und Prozessrechtes, Band 30 (2023)
Język
niemiecki
Rok wydania
2023
Oprawa
miękka
ISBN10
3745888448
ISBN13
9783745888447
Seria
Opis
Die Zeitschrift „De Processibus Matrimonialibus“ ist die derzeit einzige Fachzeitschrift zu Fragen des Kanonischen Ehe- und Prozessrechtes im deutschsprachigen Raum. Die Beiträge entstammen der jährlichen Veranstaltung „De Processibus Matrimonialibus“, kurz „DPM“. „De Processibus Matrimonialibus“ wurde 1994 von Prof. Dr. Dr. Elmar Güthoff und PD Dr. Karl-Heinz Selge als wissenschaftliche Fortbildung für Mitarbeiter*innen kirchlicher Gerichte ins Leben gerufen. Inzwischen dient DPM auch der wissenschaftlichen Fortbildung von Kirchenrechtler*innen, Theolog*innen und Jurist*innen, der Förderung von Nachwuchswissenschaftler*innen sowie dem Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis. Die Internationalität der Referent*innen und des Publikums, welche unterschiedlichen Einrichtungen angehören, wie z. B. kirchlichen Gerichten, kurialen Behörden oder Universitäten, bringt einen immensen Austausch um neue Aspekte im Hinblick auf die Gerichtspraxis sowie Forschung und Lehre mit sich, weshalb insbesondere auch Nachwuchswissenschaftler*innen von den Beiträgen profitieren können.