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Von der Treue der Bürger zur Verfassung.

Loyalitätsanforderungen an den Staatsbürger im freiheitlichen Verfassungsstaat unter besonderer Berücksichtigung des Treuebekenntnisses im Einbürgerungsrecht.

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Ausgangspunkt der Arbeit ist der Befund, dass ein Einbürgerungsbewerber sich nach § 10 StAG zur ›freiheitlichen demokratischen Grundordnung‹ zu bekennen hat. Durch diese Anforderung zeigt der Staat, dass er die Mitgliedschaft im Staatsverband von der Identifikation mit seiner Wertordnung abhängig machen will. Dies provoziert zu der Frage, wie dies mit den allgemeinen Anforderungen an die staatsbürgerliche Verfassungstreue vereinbar ist. Nach Würdigung staatsphilosophischer Grundlegungen des freiheitlichen Staates sowie Analyse des Grundgesetzes kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass eine Identifikations- oder Bekenntnispflicht gerade nicht besteht. Das Bekenntnis im Einbürgerungsrecht ist zwar auf Grund des souveränen Rechts des Volkes zur Entscheidung über die Aufnahmekriterien verfassungsrechtlich trotzdem zulässig. Aus freiheitlicher Sicht erscheint es aber – auf Grund seines Wertbezugs – problematisch und sollte durch eine reine Wissensprüfung abgelöst werden.

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Von der Treue der Bürger zur Verfassung., Pascal Langer

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Von der Treue der Bürger zur Verfassung.
Podtytuł
Loyalitätsanforderungen an den Staatsbürger im freiheitlichen Verfassungsstaat unter besonderer Berücksichtigung des Treuebekenntnisses im Einbürgerungsrecht.
Język
niemiecki
Rok wydania
2023
Oprawa
miękka
Liczba stron
313
ISBN10
3428185838
ISBN13
9783428185832
Seria
Opis
Ausgangspunkt der Arbeit ist der Befund, dass ein Einbürgerungsbewerber sich nach § 10 StAG zur ›freiheitlichen demokratischen Grundordnung‹ zu bekennen hat. Durch diese Anforderung zeigt der Staat, dass er die Mitgliedschaft im Staatsverband von der Identifikation mit seiner Wertordnung abhängig machen will. Dies provoziert zu der Frage, wie dies mit den allgemeinen Anforderungen an die staatsbürgerliche Verfassungstreue vereinbar ist. Nach Würdigung staatsphilosophischer Grundlegungen des freiheitlichen Staates sowie Analyse des Grundgesetzes kommt die Arbeit zu dem Ergebnis, dass eine Identifikations- oder Bekenntnispflicht gerade nicht besteht. Das Bekenntnis im Einbürgerungsrecht ist zwar auf Grund des souveränen Rechts des Volkes zur Entscheidung über die Aufnahmekriterien verfassungsrechtlich trotzdem zulässig. Aus freiheitlicher Sicht erscheint es aber – auf Grund seines Wertbezugs – problematisch und sollte durch eine reine Wissensprüfung abgelöst werden.