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Überlegungen zu einer positivistischen Integrationslehre

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  • 280 stron
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In Verfassungen wird die Spannung zwischen intersubjektivem Verbindlichkeitsdenken und der Subjektivität menschlicher Überzeugung besonders deutlich: Sie sind der Fixpunkt der Rechtsableitung, der auf einem rechtstypischen Gestaltungsanspruch bestehen muss. Gleichzeitig kann es gerade für Verfassungen nicht dahinstehen, ob ihre Vorgaben für ›angemessen‹, ›gut‹ oder ›richtig‹ gehalten werden. Verfassungsrechtliche Erwartungen werden nicht durch eine weitere Instanz des positiven Rechts abgesichert. Wie auf den damit verbundenen Begründungsbedarf des Verfassungsrechts aus rechtlicher Sicht reagiert werden sollte, was hieraus für die Rechtsauslegung folgt und wo deren Grenzen liegen, soll hier theoretisch erschlossen werden. Dabei lassen sich die aus einer (Theorie-)Verbindung von Hans Kelsen und Rudolf Smend entstandenen Erkenntnisse auch auf das Recht der Europäischen Union übertragen: Ein angemessenes Verständnis unionaler Verfassungsvorgaben kann nicht entwickelt werden, ohne ihre Abhängigkeit von der sozialen Lebenswelt in den Blick zu nehmen.

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Überlegungen zu einer positivistischen Integrationslehre, Richard Luther

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Überlegungen zu einer positivistischen Integrationslehre
Język
niemiecki
Rok wydania
2023
Oprawa
twarda
Liczba stron
280
ISBN10
3428187741
ISBN13
9783428187744
Seria
Opis
In Verfassungen wird die Spannung zwischen intersubjektivem Verbindlichkeitsdenken und der Subjektivität menschlicher Überzeugung besonders deutlich: Sie sind der Fixpunkt der Rechtsableitung, der auf einem rechtstypischen Gestaltungsanspruch bestehen muss. Gleichzeitig kann es gerade für Verfassungen nicht dahinstehen, ob ihre Vorgaben für ›angemessen‹, ›gut‹ oder ›richtig‹ gehalten werden. Verfassungsrechtliche Erwartungen werden nicht durch eine weitere Instanz des positiven Rechts abgesichert. Wie auf den damit verbundenen Begründungsbedarf des Verfassungsrechts aus rechtlicher Sicht reagiert werden sollte, was hieraus für die Rechtsauslegung folgt und wo deren Grenzen liegen, soll hier theoretisch erschlossen werden. Dabei lassen sich die aus einer (Theorie-)Verbindung von Hans Kelsen und Rudolf Smend entstandenen Erkenntnisse auch auf das Recht der Europäischen Union übertragen: Ein angemessenes Verständnis unionaler Verfassungsvorgaben kann nicht entwickelt werden, ohne ihre Abhängigkeit von der sozialen Lebenswelt in den Blick zu nehmen.