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Opfer und Institution im Besonderen Teil des Strafrechts

Grundlagenuntersuchungen zu Straftaten gegen Angehörige einzelner Berufsgruppen unter Berücksichtigung der §§ 114 und 188 StGB.

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Reformen der Kriminalgesetzgebung zum Schutz Berufsangehöriger werfen die Frage nach ihrer strafrechtstheoretischen Einordnung auf. Das wissenschaftliche Erklärungsangebot eines verstärkten Opferschutzes ruft regelmäßig Kritik hervor. Die Arbeit nähert sich dieser Kritik durch eine deskriptive Bestimmung des normativen Konfliktfalls, den die einschlägigen Strafgesetze regeln. Nach einer allgemeinen Weichenstellung prüft die Arbeit dazu die zum Zweck »Opferschutz« aufgebotenen wissenschaftlichen Begründungsmuster und führt die ihrerseits ganz disparaten Ansätze einer Kritik zu. Anschließend werden die Einwände am Beispiel der §§ 114 und 188 StGB konkret ausbuchstabiert. Die Prüfung ergibt, dass sich den Tatbeständen mit einer gezielten Beschränkung möglicher personaler Tatobjekte ein Eigenzweck »Opferschutz« nicht entnehmen lässt. Eine Fokussierung auf den empirischen Individualrechtsgüterschutz verfehlt die rechtliche Leitkategorie der Person. Diese Argumente schlagen auf die Ansätze einer opferorientierten Strafrechtstheorie durch.

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Opfer und Institution im Besonderen Teil des Strafrechts, Felix Lichtenhagen

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(twarda)
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Tytuł
Opfer und Institution im Besonderen Teil des Strafrechts
Podtytuł
Grundlagenuntersuchungen zu Straftaten gegen Angehörige einzelner Berufsgruppen unter Berücksichtigung der §§ 114 und 188 StGB.
Język
niemiecki
Rok wydania
2023
Oprawa
twarda
Liczba stron
296
ISBN10
3428187342
ISBN13
9783428187348
Seria
Opis
Reformen der Kriminalgesetzgebung zum Schutz Berufsangehöriger werfen die Frage nach ihrer strafrechtstheoretischen Einordnung auf. Das wissenschaftliche Erklärungsangebot eines verstärkten Opferschutzes ruft regelmäßig Kritik hervor. Die Arbeit nähert sich dieser Kritik durch eine deskriptive Bestimmung des normativen Konfliktfalls, den die einschlägigen Strafgesetze regeln. Nach einer allgemeinen Weichenstellung prüft die Arbeit dazu die zum Zweck »Opferschutz« aufgebotenen wissenschaftlichen Begründungsmuster und führt die ihrerseits ganz disparaten Ansätze einer Kritik zu. Anschließend werden die Einwände am Beispiel der §§ 114 und 188 StGB konkret ausbuchstabiert. Die Prüfung ergibt, dass sich den Tatbeständen mit einer gezielten Beschränkung möglicher personaler Tatobjekte ein Eigenzweck »Opferschutz« nicht entnehmen lässt. Eine Fokussierung auf den empirischen Individualrechtsgüterschutz verfehlt die rechtliche Leitkategorie der Person. Diese Argumente schlagen auf die Ansätze einer opferorientierten Strafrechtstheorie durch.