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Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO

– unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben und Rechte des Betriebsrates

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Mehr als vier Jahre nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO hat sich wenig getan. Das vorliegende Werk beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Besonders relevant ist die Frage, ob bereits jetzt eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht, ohne dass der deutsche Gesetzgeber tätig geworden ist. Hierbei stehen die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh im Fokus. Da diese Frage verneint werden musste, wird untersucht, inwieweit das nationale Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. Auch die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts wird behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf den Aufgaben und Rechten des Betriebsrates in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung. Zudem wird die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen thematisiert. Es wird untersucht, welche Systeme sich für die Arbeitszeiterfassung besonders eignen und wie diese mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in Einklang gebracht werden können. Die Entscheidung liegt nun beim Gesetzgeber, auf dessen Handlung alle gespannt warten.

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Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO, Benedikt Nathanael Fink

Język
Rok wydania
2023
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Tytuł
Die Arbeitszeiterfassung nach dem Urteil des EuGH in der Rechtssache CCOO
Podtytuł
– unter besonderer Berücksichtigung der Aufgaben und Rechte des Betriebsrates
Język
niemiecki
ISBN10
3800518694
ISBN13
9783800518692
Seria
Opis
Mehr als vier Jahre nach der Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Rechtssache CCOO hat sich wenig getan. Das vorliegende Werk beleuchtet die wesentlichen Aspekte, die aus dem Urteil für das nationale Recht folgen. Besonders relevant ist die Frage, ob bereits jetzt eine Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung aus dem europäischen Recht besteht, ohne dass der deutsche Gesetzgeber tätig geworden ist. Hierbei stehen die Arbeitszeitrichtlinie (RL 2003/88/EG) und Art. 31 Abs. 2 GRCh im Fokus. Da diese Frage verneint werden musste, wird untersucht, inwieweit das nationale Recht bereits die Anforderungen des europäischen Rechts erfüllt. Auch die richtlinienkonforme Auslegung des nationalen Rechts wird behandelt. Ein Schwerpunkt liegt auf den Aufgaben und Rechten des Betriebsrates in Bezug auf die Arbeitszeiterfassung. Zudem wird die Vereinbarkeit einer umfassenden Arbeitszeiterfassung mit datenschutzrechtlichen Anforderungen thematisiert. Es wird untersucht, welche Systeme sich für die Arbeitszeiterfassung besonders eignen und wie diese mit den Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs in Einklang gebracht werden können. Die Entscheidung liegt nun beim Gesetzgeber, auf dessen Handlung alle gespannt warten.