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Steuersubjekte des ErbStG.

Personengesellschaften zwischen Transparenz und Trennung.

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Wenn Personengesellschaften an einer Erbschaft oder Schenkung beteiligt sind, wer hat dann die anfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu zahlen: Die Gesellschaft selbst oder ihre Gesellschafter? Diese Frage beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit bereits seit über 100 Jahren. Ihre Beantwortung wird beeinflusst von der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Personengesellschaften, ihrer Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivil- und Steuerrecht. Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die allgemeine Bestimmung der Steuersubjekte des ErbStG durch Auslegung der Begriffe »Erwerber« und »Schenker« im Sinne des maßgeblichen § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Als notwendige Voraussetzung wird die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit herausgearbeitet. Für das ErbStG ist die zivilrechtliche Leistungsbeziehung jedoch nicht allein maßgeblich. Dies ermöglicht einen steuerrechtsautonomen Ansatz mit dem Ergebnis, dass durch die insoweit transparenten Personengesellschaften auf die Gesellschafter als Steuersubjekte zuzugreifen ist.

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Steuersubjekte des ErbStG., Nicole Herrmann

Język
Rok wydania
2023
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Steuersubjekte des ErbStG.
Podtytuł
Personengesellschaften zwischen Transparenz und Trennung.
Język
niemiecki
Rok wydania
2023
Oprawa
miękka
Liczba stron
422
ISBN10
342818839X
ISBN13
9783428188390
Seria
Opis
Wenn Personengesellschaften an einer Erbschaft oder Schenkung beteiligt sind, wer hat dann die anfallende Erbschaft- oder Schenkungsteuer zu zahlen: Die Gesellschaft selbst oder ihre Gesellschafter? Diese Frage beschäftigt die Finanzgerichtsbarkeit bereits seit über 100 Jahren. Ihre Beantwortung wird beeinflusst von der zivilrechtlichen Ausgestaltung der Personengesellschaften, ihrer Rechts- und Vermögensträgerschaft sowie dem Verhältnis von Zivil- und Steuerrecht. Ausgangspunkt dieser Arbeit ist die allgemeine Bestimmung der Steuersubjekte des ErbStG durch Auslegung der Begriffe »Erwerber« und »Schenker« im Sinne des maßgeblichen § 20 Abs. 1 S. 1 ErbStG. Als notwendige Voraussetzung wird die zivilrechtliche Rechtsfähigkeit herausgearbeitet. Für das ErbStG ist die zivilrechtliche Leistungsbeziehung jedoch nicht allein maßgeblich. Dies ermöglicht einen steuerrechtsautonomen Ansatz mit dem Ergebnis, dass durch die insoweit transparenten Personengesellschaften auf die Gesellschafter als Steuersubjekte zuzugreifen ist.