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Das Notverordnungsrecht in Österreich (1848 - 1917)

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Ausgehend von der Äußerung des langjährigen Obmannes des Verfassungsausschusses, Dr. Karl Grabmayr, im Herrenhaus des Reichsrates: „Wenn einmal die Geschichte des österreichischen Parlaments geschrieben wird, dann wird gewiß eines der interessantesten Kapitel den § 14 behandeln“, versucht der Verfasser, jenes Notverordnungsrecht der „Dezemberverfassung“ von 1867 von seinen Anfängen bis zum Ende der Monarchie möglichst detailliert zu behandeln. Die im Laufe der Jahrzehnte immer stärker werdende Zufluchtnahme der jeweiligen Regierungen zu diesem Instrument, die zwangsläufig in einem Mißbrauch mündete, wird unter Berücksichtigung von staatsrechtlich relevanten Lehrmeinungen umfassend aufgezeigt. Bezeichnend ist die Tatsache, daß der Untergang der Habsburger-Monarchie nicht unwesentlich durch das Vorhandensein dieses Notstandsinstruments beeinflußt worden ist, da es die Regierungen vom Zwang intensiverer Verhandlungen mit den jeweiligen oppositionellen Strömungen befreite. Ein ähnliches Schicksal erlitt die Erste Republik - von weiteren innen- und außenpolitischen Umständen abgesehen - durch das „Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz“, dessen Entstehung den Abschluß dieser Arbeit bildet.

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Das Notverordnungsrecht in Österreich (1848 - 1917), Gernot D. Hasiba

Język
Rok wydania
1985
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Das Notverordnungsrecht in Österreich (1848 - 1917)
Język
niemiecki
Oprawa
miękka
ISBN10
3700107315
ISBN13
9783700107316
Seria
Tagi
Opis
Ausgehend von der Äußerung des langjährigen Obmannes des Verfassungsausschusses, Dr. Karl Grabmayr, im Herrenhaus des Reichsrates: „Wenn einmal die Geschichte des österreichischen Parlaments geschrieben wird, dann wird gewiß eines der interessantesten Kapitel den § 14 behandeln“, versucht der Verfasser, jenes Notverordnungsrecht der „Dezemberverfassung“ von 1867 von seinen Anfängen bis zum Ende der Monarchie möglichst detailliert zu behandeln. Die im Laufe der Jahrzehnte immer stärker werdende Zufluchtnahme der jeweiligen Regierungen zu diesem Instrument, die zwangsläufig in einem Mißbrauch mündete, wird unter Berücksichtigung von staatsrechtlich relevanten Lehrmeinungen umfassend aufgezeigt. Bezeichnend ist die Tatsache, daß der Untergang der Habsburger-Monarchie nicht unwesentlich durch das Vorhandensein dieses Notstandsinstruments beeinflußt worden ist, da es die Regierungen vom Zwang intensiverer Verhandlungen mit den jeweiligen oppositionellen Strömungen befreite. Ein ähnliches Schicksal erlitt die Erste Republik - von weiteren innen- und außenpolitischen Umständen abgesehen - durch das „Kriegswirtschaftliche Ermächtigungsgesetz“, dessen Entstehung den Abschluß dieser Arbeit bildet.