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Über die juristische Methode

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Felix Stoerk (1851 – 1908), Professor für Staatsrecht, Völkerrecht und Rechtsphilosophie in Greifswald, zeichnet sich durch die Originalität seiner juristischen Methode aus, die aufgrund von kritisch hinterfragten erkenntnistheoretischen Voraussetzungen rechtsgeschichtliche, kultur- und sozialwissenschaftliche, wirtschaftliche, sozialethische und politische Denkansätze in sich schließt. Stoerk fordert in seinen Schriften für die Staatsrechtslehre die Bedachtnahme auf die kulturell-soziale Wirklichkeit, vor allem auf das konkrete Staatshandeln. Er versteht das Staatsrecht als ein empirisch erfaßbares zweckhaftes, kulturell-soziales, wirtschaftliches und politisches Phänomen. Mit der Synthese von Normativität und Tatsächlichkeit, insbesondere unter Einbeziehung der Wirksamkeit von Gesetzen in den Rechtsbegriff, plädiert er für die empirische juristische Methode und gegen eine Formalisierung des Staatsrechtsdenkens, das die Wirklichkeit des Staatslebens ausklammert.

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Über die juristische Methode, Felix Stoerk

Język
Rok wydania
1996
Oprawa
(miękka)
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Tytuł
Über die juristische Methode
Język
niemiecki
Wydawca
Springer
Rok wydania
1996
Oprawa
miękka
Liczba stron
197
ISBN10
3211828966
ISBN13
9783211828960
Seria
Tagi
Opis
Felix Stoerk (1851 – 1908), Professor für Staatsrecht, Völkerrecht und Rechtsphilosophie in Greifswald, zeichnet sich durch die Originalität seiner juristischen Methode aus, die aufgrund von kritisch hinterfragten erkenntnistheoretischen Voraussetzungen rechtsgeschichtliche, kultur- und sozialwissenschaftliche, wirtschaftliche, sozialethische und politische Denkansätze in sich schließt. Stoerk fordert in seinen Schriften für die Staatsrechtslehre die Bedachtnahme auf die kulturell-soziale Wirklichkeit, vor allem auf das konkrete Staatshandeln. Er versteht das Staatsrecht als ein empirisch erfaßbares zweckhaftes, kulturell-soziales, wirtschaftliches und politisches Phänomen. Mit der Synthese von Normativität und Tatsächlichkeit, insbesondere unter Einbeziehung der Wirksamkeit von Gesetzen in den Rechtsbegriff, plädiert er für die empirische juristische Methode und gegen eine Formalisierung des Staatsrechtsdenkens, das die Wirklichkeit des Staatslebens ausklammert.